Frau fährt betrunken auf Radweg und gegen Fußgängerampel!
Alkoholfahrt in Suhl: Autofahrerin gefährdet auf Leipziger Straße Fußgänger. Polizei ermittelt nach Unfall und Blutentnahme.

Frau fährt betrunken auf Radweg und gegen Fußgängerampel!
Am 10. Januar 2025 wurde die Polizei in Meiningen, Thüringen, zu einem Vorfall gerufen, der durch eine aufmerksame Zeugin gemeldet worden war. Diese beobachtete, wie eine Autofahrerin auf der Leipziger Straße auffällig unregelmäßig fuhr. Laut Berichten von Meinestadt.de war die Fahrerin nicht nur auf den Radweg, sondern auch mehrfach in die Gegenfahrspur geraten.
Während der Fahrt hielt die Frau an einer grünen Ampel an, beschleunigte jedoch erneut, als die Ampel rot wurde, in Richtung eines Einkaufsmarktes. In der Nähe des Marktes kam es zu einem Zwischenfall, bei dem die Autofahrerin beim Abbiegen gegen eine Fußgängerampel stieß. Um das Geschehene zu verschleiern, setzte sie sofort zurück und fuhr weiter, was das Augenmerk der Passanten und schließlich der Polizei auf sich zog.
Alkoholeinfluss festgestellt
Die Polizei konnte die Frau schließlich auf dem Parkplatz des Marktes ausfindig machen. Bei der Kontrolle wurde ein deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen, was auf eine mögliche Beeinflussung durch Alkohol hindeutete. Aufgrund der Ausfallerscheinungen, die bei der Fahrerin festgestellt wurden, musste eine Blutentnahme im Krankenhaus durchgeführt werden. Ihr Führerschein wurde sichergestellt, und sie muss mit einer Anzeige rechnen.
Die rechtlichen Konsequenzen für das Fahren unter Alkoholeinfluss sind in Deutschland klar geregelt. Laut Transparent Beraten wird bereits ab 0,3 Promille von relativer Fahruntüchtigkeit ausgegangen. Hierbei sind die Strafen gestaffelt: Bei einem Wert von 0,5 bis 1,09 Promille drohen Geldstrafen zwischen 500 und 1.500 Euro, Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Ab 1,1 Promille wird das Fahren als strafbar eingestuft, was bis zu fünf Jahren Gefängnis sowie den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben kann.
Besondere Regelungen für Fahranfänger
Für Fahranfänger in der Probezeit gilt eine 0-Promille-Regel, die strenge Konsequenzen nach sich zieht. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von 250 Euro, 1 Punkt in Flensburg und einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre geahndet werden, wie ADAC berichtet. Besonders gravierend sind die möglichen Folgen bei Unfällen unter Alkoholeinfluss, bei denen zusätzlich ein Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet wird.
Die Behörden betonen die Gefahren, die Alkoholkonsum im Straßenverkehr birgt. Bereits ab einem Alkoholgehalt von 0,2 Promille kann sich die Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit merklich verschlechtern. Es ist wichtig, sich der gesetzlichen Regeln bewusst zu sein und Verantwortung im Straßenverkehr zu übernehmen, um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr zu bringen.