VW in der Krise: Gehaltsstreit der Betriebsräte sorgt für Aufregung!

Am 20. März 2025 wird Volkswagen (VW) in Erfurt zum Zentrum der Aufmerksamkeit, während der Automobilhersteller sich inmitten einer tiefgreifenden Krise befindet. Werksschließungen, Lohnkürzungen und Massenentlassungen belasten die Belegschaft. Ein Mitglied des VW-Betriebsrats hat Klage gegen das Unternehmen eingereicht, um sich gegen die Kürzung seiner Vergütung zur Wehr zu setzen.
Der Hintergrund des Streits um die Gehaltskürzungen ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2023. Dieses Urteil legt fest, dass Unternehmen dem Verdacht der Untreue ausgesetzt sind, wenn sie Betriebsräten überhöhte Gehälter zahlen. Nach diesem Urteil nahm VW eine Überprüfung der Gehälter vor und kürzte die Bezüge des klagenden Betriebsratsmitglieds um fast 2.600 Euro. Nun wird die Definition einer angemessenen Vergütung für Betriebsräte im Vergleich zu regulären Mitarbeitern zunehmend zum zentralen Streitpunkt dieser Auseinandersetzung.
Bundesarbeitsgericht ordnet Beweispflicht an
Das Bundesarbeitsgericht hat im Rahmen des Verfahrens nun eine Beweispflicht für Volkswagen angeordnet, wie die Zeit berichtet. Diese Entscheidung verlangt von VW, nachzuweisen, dass die Rücknahme der Vergütungserhöhung rechtmäßig war. Geleitet wurde die Verhandlung von der Vorsitzenden Richterin Kristina Schmidt, die feststellte, dass eine Vergütung nicht niedriger sein darf als die vergleichbarer Arbeitnehmer. Der Fall könnte weitreichende Folgen für die Vergütungspraxis bei VW und möglicherweise anderen Unternehmen haben.
Der Kläger, ein freigestelltes Betriebsratsmitglied seit 2002 und erfahrener Kfz-Mechaniker, hatte seine Vergütung von 7.093 Euro brutto auf 6.454 Euro reduzieren lassen müssen. Das Unternehmen wird weiterhin mit etwa 20 anderen Klagen von VW-Betriebsräten konfrontiert, in denen ebenfalls Gehaltskürzungen angefochten werden. Der Betriebsrat wehrt sich vehement gegen die Kürzung und bezeichnet sie als ungerecht.
Präzedenzfälle und deren Auswirkungen
Das Urteil wird als Präzedenzfall angesehen und könnte gerichtliche Auseinandersetzungen über die Vergütung von Betriebsräten bundesweit beeinflussen. Allein bei VW sind über 85 Fälle von strittigen Vergütungen bekannt. Dies zeigt, dass die Diskussion um die angemessene Bezahlung von Betriebsräten nicht nur intern bei VW, sondern auch in der gesamten Industrie geführt werden muss.
Die Berichterstattung von Thüringen24 stellt klar, dass die hohe Zahl an Klagen und die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen VW in eine vertrackte Lage bringen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Betriebsratsvergütungen werden in Zukunft verstärkt im Fokus stehen. Der Kläger fordert nicht nur die Rückzahlung von knapp 2.600 Euro, sondern hat auch über einen Karriereverlust als Fertigungskoordinator geklagt, was die emotionale und psychologische Belastung für die Betroffenen weiter verstärkt.
Die anhaltende Diskussion um die Vergütung von Betriebsräten könnte letztlich auch die Handlungsspielräume der Unternehmen in Bezug auf Mitarbeitervergütungen und -rechte beeinflussen. Dies macht die Situation nicht nur für VW, sondern auch für alle Unternehmen, die ähnliche Strukturen besitzen, zu einem ernsthaften Thema, dessen Folgen noch nicht abzusehen sind.
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