VW in der Krise: Arbeitsrechtliche Schlamm-Schlacht um Betriebsrat-Gehälter!

Erfurt im Fokus: VW kämpft mit Krisenfolgen, Gehaltsstreit und Klagen der Betriebsräte. Aktuelle Entwicklungen vom 20. März 2025.
Erfurt im Fokus: VW kämpft mit Krisenfolgen, Gehaltsstreit und Klagen der Betriebsräte. Aktuelle Entwicklungen vom 20. März 2025.

Am Donnerstag, den 20. März 2025, steht Volkswagen (VW) im Fokus der Stadt Erfurt. Die Automobilfirma sieht sich einer komplexen Krise gegenüber, die durch Werksschließungen, Lohnkürzungen und Massenentlassungen geprägt ist. Inmitten dieser Herausforderungen hat ein Mitglied des VW-Betriebsrats Klage erhoben, um sich gegen Gehaltskürzungen zur Wehr zu setzen. Diese Entwicklung erfolgt vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH), das im Jahr 2023 fällte. Es besagt, dass überhöhte Gehälter für Betriebsräte den Verdacht der Untreue auslösen können, was zu einer kritischen Überprüfung der Vergütung bei VW führte.

In der Konsequenz dieser rechtlichen Auseinandersetzung sah sich VW gezwungen, die Bezüge des klagenden Betriebsratsvertreters um fast 2.600 Euro zu kürzen. Diese Maßnahme stößt nicht nur auf heftigen Widerstand innerhalb der Belegschaft, sondern könnte auch weitreichende Folgen für das Unternehmen und potenziell für andere Unternehmen in Deutschland haben. Der Streitpunkt ist die Definition einer angemessenen Vergütung für Betriebsräte im Vergleich zu regulären Mitarbeitern. Der Betriebsrat hat bereits angekündigt, gegen diese Kürzungen zu kämpfen.

Hintergrund der Gehaltsdiskussion

Der BGH hat am 10. Januar 2023 Freisprüche für VW-Manager aufgehoben, die aufgrund der Genehmigung hoher Gehälter für Betriebsräte angeklagt waren. Urteilsgemäß hatten Betriebsräte in einigen Jahren Gehälter zwischen 80.000 und 560.000 Euro, einschließlich Bonuszahlungen, erhalten. Diese Diskrepanz in der Vergütung führt zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen dem BGH und dem Bundesarbeitsgericht (BAG). Während der BGH die Höhe der Vergütung der Betriebsräte untersuchen möchte, hat das BAG klare Maßstäbe entwickelt, die in vielen Fällen zugunsten der Betriebsräte entschieden haben.

Die rechtlichen Unsicherheiten hinsichtlich der Vergütung haben dazu geführt, dass etwa 20 weitere Klagen von VW-Betriebsräten beim BAG anhängig sind. PC-Betriebsräte betonen, dass sie bei hoher zeitlicher Beanspruchung eine angemessene Vergütung benötigen, im Zuge des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), welches die ehrenamtliche Tätigkeit regelt. Kritiker bemängeln, dass der BGH bei seiner Urteilsbegründung rechtliche Fehler gemacht hat und nicht ausreichend auf die finanziellen Bedürfnisse der Betriebsräte eingegangen ist.

Zukünftige Entwicklungen

Um Klarheit über die Vergütung von Betriebsräten zu schaffen, hat das Bundesarbeitsministerium eine Kommission einberufen. Diese soll gesetzliche Klarstellungen erarbeiten, die auch Vorschläge zur Bildung von Vergleichsgruppen und zur fiktiven Beförderung von Betriebsräten umfassen. Darüber hinaus plante das Ministerium, die vorgeschlagenen Änderungen in den Gesetzgebungsprozess einzubringen; ein konkreter Zeitplan steht jedoch noch aus.

Die laufenden arbeitsrechtlichen Verfahren könnten bereits 2024 vor dem BAG verhandelt werden, und das Strafverfahren gegen die VW-Personalmanager ist noch nicht terminiert. Die derzeitige Situation verdeutlicht die Komplexität der Betriebsverfassung und die Herausforderungen, vor denen sowohl Unternehmen als auch Betriebsräte stehen. Die rechtlichen Auseinandersetzungen und der damit verbundene Druck auf VW könnten das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern grundlegend beeinflussen.

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