Videoüberwachung am Anger: Sicherheit oder Eingriff in die Freiheit?

Videoüberwachung am Erfurter Anger: Datenschutz, Kriminalitätsschutz und die Ansprüche des neuen Oberbürgermeisters.
Videoüberwachung am Erfurter Anger: Datenschutz, Kriminalitätsschutz und die Ansprüche des neuen Oberbürgermeisters.

Die Diskussion über die Videoüberwachung am Erfurter Anger gewinnt an Fahrt. Im September präsentierte das städtische Rechtsamt ein Gutachten, das sich mit der geplanten Installation von Kameras in diesem zentralen Bereich der Stadt befasst. Laut dem Gutachten ist Videoüberwachung grundsätzlich möglich, doch wird betont, dass die alleinige Abschreckungswirkung einer Kamera kein ausreichender Grund für deren Installation darstellt. Die Fachleute warnen zudem, dass Kameras keine Straftaten verhindern können.

Der Anger ist ein beliebter Ort für Spaziergänge und Einkäufe. Daher stehen die Freiheitsrechte der dortigen Besucher im Fokus der Diskussion. Für jede einzelne Kamera muss der Datenschutz lückenlos nachgewiesen werden, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Politische Hintergründe

Die Videoüberwachung am Anger ist ein zentrales Wahlversprechen des neuen Oberbürgermeisters und Teil seines 100-Tage-Programms. Es ist wichtig zu vermerken, dass der Erfurter Anger einer von vier Orten in Thüringen ist, die von der Polizei als gefährliche Orte eingestuft wurden. Zu den weiteren als gefährlich eingestuften Orten zählen die Magdeburger Allee, das Gebiet rund um den Erfurter Hauptbahnhof sowie die Landesgeschäftsstelle der NPD in Eisenach. Diese Einstufung erfolgt jährlich anhand der Kriminalitätsstatistik, die von der Polizei erstellt wird.

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