Zwickau im Konflikt: Oberbürgermeisterin wehrt sich gegen Werbeverbot!

Zwickaus Oberbürgermeisterin Constance Arndt legt Widerspruch gegen Werbeverbot der Bundeswehr ein. Stadtrat diskutiert kontrovers.
Zwickaus Oberbürgermeisterin Constance Arndt legt Widerspruch gegen Werbeverbot der Bundeswehr ein. Stadtrat diskutiert kontrovers.

Am 27. Februar 2025 hat der Stadtrat Zwickau erneut über den Antrag „Stadt des Friedens“ diskutiert. Dieser Antrag, der unter anderem ein Werbeverbot für die Bundeswehr beinhaltet, sorgte bereits zuvor für erhebliches Medienecho und Kritik. Oberbürgermeisterin Constance Arndt (Bürger für Zwickau) legte Widerspruch gegen die erste Abstimmung des Stadtparlaments ein. Sie kritisierte den Antrag der Bürger für Zwickau (BSW) als populistisch und verwies auf die Unterstützung der Bundeswehr während Hochwasserlagen.

Die Entscheidung des Stadtrates hatte bereits am 30. Januar eine Mehrheit gefunden. Damals stimmten die Mitglieder mehrheitlich für die Einführung eines Werbeverbots für „Kriegsdienst und Rüstungsprodukte“ in städtischen Liegenschaften. Dies umfasst auch kommunale Unternehmen sowie Fahrzeug- und Präsentationsflächen der Stadtverwaltung. Der Beschluss soll ebenfalls bei städtischen Veranstaltungen berücksichtigt werden. Doch die Oberbürgermeisterin äußerte Bedenken und wies darauf hin, dass der Beschluss potenziell nachteilig und rechtswidrig sei.

Streit um den Antrag „Stadt des Friedens“

Der Stadtrat diskutierte eineinhalb Stunden über den Antrag. Dabei stellte AfD-Stadtrat Wolfgang Elsel Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit in den Raum, sich für den Begriff „Frieden“ rechtfertigen zu müssen. CDU-Stadtrat Michael Luther betonte, dass seine Fraktion dem Antrag nicht grundsätzlich ablehnend gegenüberstehe, doch ein Werbeverbot für die Bundeswehr als zu weitgehend erachtet werde. Dies führte dazu, dass die CDU einen Änderungsantrag einbrachte.

Auch Wolfgang Wetzel von den Grünen sprach sich gegen das Werbeverbot aus. Letztlich erhielt der Antrag bei der zweiten Abstimmung dennoch die Mehrheit der Abgeordneten. Dies wurde von Arndt als ein Zeichen verhärteter Fronten im Stadtrat gewertet, welche die sachliche Diskussion erschwerten. Arndt kündigte an, das Abstimmungsverhalten zu analysieren.

Rechtsaufsicht und mögliche Folgen

Die Stadtverwaltung warnt vor möglichen Einnahmeverlusten durch entfallende Werbeeinnahmen und spricht von einem potenziellen Imageverlust für Zwickau. Zudem könnten sich negative Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr ergeben, was in Anbetracht der aktuellen sicherheitspolitischen Lage von Bedeutung sei. Der Beschluss sei aus ihrer Sicht rechtswidrig, da die Kommune keine entsprechenden Weisungen an Schulen erteilen dürfe.

Würde der Stadtrat erneut einen rechtswidrigen Beschluss fassen, müsste wiederum Widerspruch eingelegt werden. Die Rechtsaufsichtsbehörde, vertreten durch das Landratsamt, müsste über die Rechtmäßigkeit entscheiden.

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