Wahlkreis-Anpassungen: Sachsen-Anhalt verliert Sitz, Bayern gewinnt!

Die politische Landschaft im Bundesland Sachsen-Anhalt steht vor bedeutenden Veränderungen. Aufgrund der anhaltenden Schrumpfung der Bevölkerung hat Sachsen-Anhalt einen Bundestagswahlkreis an Bayern verloren. Dies wurde durch eine Änderung des Wahlgesetzes im Jahr 2024 notwendig, die der Bundestag im vergangenen Jahr verabschiedete. Der Wahlkreis Anhalt, der die Städte Bitterfeld-Wolfen und Köthen umfasst, wird aufgelöst und die betroffenen Wähler werden auf benachbarte Wahlkreise verteilt, wie der MDR berichtet.
Die Neuregelungen haben direkten Einfluss auf die Bundestagswahl im Jahr 2025. Für den seit März 2024 geltenden Wahlkreis 66 sind sieben Direktkandidaten zugelassen worden. Diese spannten ein breites Spektrum an politischen Erfahrungen und Perspektiven auf.
Kandidaten im Wahlkreis 66
Die folgende Übersicht zeigt die Direktkandidaten und einige ihrer Hintergründe:
Name | Partei | Alter | Beruf / Tätigkeit | Politische Schwerpunkte |
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Marcus Faber | FDP | 40 | Bundestagsabgeordneter, Verteidigungsaussschuss | Sicherheits- und Verteidigungspolitik |
Thomas Korell | AfD | 41 | Dachdecker | Inneres und Sport |
Nadja Lüttich | Linke | 51 | Bildungswissenschaftlerin | Soziales, Klimaschutz |
Andreas Tischmacher | Freie Wähler | 63 | Versicherungskaufmann | Bildung, Gesundheit, Innere Sicherheit |
Gerry Weber | CDU | 52 | Geschäftsführer | Verkehr, Digitales, Wirtschaft |
Herbert Wollmann | SPD | 70 | Mediziner | Gesundheit, Innenpolitik |
Miriam Zeller | Grüne | 34 | Lehrerin | Bildung, Klimaschutz |
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag im Jahr 2025 stellt nicht nur für die Kandidaten, sondern auch für die Wähler eine wichtige Entscheidung dar. Die Umverteilung und Neuabgrenzung der Wahlkreise sind Teil einer umfassenden Reform, die das Ziel verfolgt, die Repräsentation der Bürger an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung anzupassen. Der Bundeswahlleiter hat diese Änderungen in einem umfassenden Bericht dargelegt.
Insgesamt sind 299 Wahlkreise im Bundesgebiet eingeteilt, wobei die Einteilung auf gesetzlichen Vorgaben beruht, die eine Anpassung an den Bevölkerungsanteil der einzelnen Bundesländer vorschreiben. Der Gesetzgeber hat klar definiert, dass Wahlkreise nicht mehr als 15 % von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl abweichen dürfen, was mit Blick auf die anhaltende demografische Veränderung von großer Bedeutung ist. Für Sachsen-Anhalt bedeutet dies konkret, dass insgesamt sechs Wahlkreise neu eingeteilt und umbenannt wurden. Die Veränderungen werden auch durch die Karten der Wahlkreise verdeutlicht, die die neuen Grenzen und Nummerierungen umfassen.
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