Gartenfeuer in Stendal: Bürgerumfrage entscheidet über Zukunft!

Im Kreis Stendal stehen die Meinungen zum Thema Gartenabfälle und deren Verbrennung in einem spannenden Austausch. Während im Februar und März sowie Oktober und November Gartenabfälle verbrannt werden dürfen, gibt es eine maßgebliche Diskussion über die rechtliche Grundlage und die gesundheitlichen sowie umweltbezogenen Auswirkungen dieser Praktik. Der Landrat Patrick Puhlman (SPD) und Hendrik Galster, Geschäftsführer des Abfallentsorgers ALS, haben sich entschieden, die Bürger zu befragen, um die Stimmung in der Bevölkerung zu diesem Thema zu erfassen.
Eine Umfrage wird an rund 70.000 abfallgebührenpflichtige Haushalte verschickt, um herauszufinden, ob das Verbrennen von Gartenabfällen erlaubt bleiben soll oder ob die bestehende Verbrennungsverordnung abgeschafft werden sollte. [Volksstimme] berichtet, dass die Umfrage in der Zeit vom 13. Februar bis in den April laufen wird. Bürger können ihre Meinung anonym per Postkarte oder über einen QR-Code mit ihrem Smartphone abgeben.
Ablauf und Zeitrahmen der Umfrage
Die Umfrage fragt die Haushalte, ob sie die „Fortführung der Verbrennungsverordnung“ oder deren „Abschaffung“ wünschen. Dieses Verfahren ist wichtig, denn der Kreistag muss nicht einbezogen werden, da solche Verordnungen administrativer Natur sind. In Sachsen-Anhalt dürfen Gartenabfälle nur noch in einigen ausgewählten Landkreisen verbrannt werden, darunter Altmarkkreis Salzwedel, Harz, Burgenlandkreis und Kreis Wittenberg.
Die bereits bestehende Verbrennungsverordnung erlaubt das Verbrennen von Gartenabfällen in bestimmten Zeiträumen: vom 1. Februar bis 15. März und vom 15. Oktober bis 30. November. An diesen Tagen dürfen Gartenfeuer mittwochs oder samstags von 09:00 bis 18:00 Uhr für maximal zwei Stunden entzündet werden. Diese Regelung wird jedoch unterschiedlich bewertet. Während einige Bürger darin eine einfache und kostengünstige Entsorgungsmöglichkeit sehen, befürchten andere gesundheitliche und umweltgefährdende Auswirkungen.
Unterstützende Untersuchungen und Entwicklungen
Die Diskussion über das Verbrennen von Abfällen fügt sich in einen größeren Kontext umweltrechtlicher Bestimmungen ein, welcher sich über viele Jahre hinweg entwickelt hat. Das deutsche Umweltrecht beinhaltet verschiedene Fachgesetze, die die Bereiche Luftreinhaltung, Lärmschutz, Abfallwirtschaft und Bodenschutz betreffen. Diese unterschiedlichen Regelungen und Definitionen erschweren oft die Anwendung des Rechts und führen zu Verwirrungen bei den Bürgern. [Umweltbundesamt] hebt hervor, dass ein umfassendes Umweltgesetzbuch (UGB) hilfreich sein könnte, um die bestehenden Vorschriften zu vereinheitlichen und bürokratische Hürden abzubauen.
Die Balance zwischen den Bedürfnissen der Anwohner und den Herausforderungen des Umweltschutzes wird gleichzeitig als wichtig und kompliziert erachtet. Der Ausgang der bevorstehenden Umfrage könnte entscheidende Auswirkungen auf die zukünftige Handhabung der Verbrennungsverordnung haben und damit auch auf die allgemeine Handhabung von Gartenabfällen im Kreis Stendal.
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