Blitzer-Alarm in Stendal: Wo die Radarkästen heute zuschlagen!

Am heutigen 28. Februar 2025 sind entgegen der gängigen Praxis in verschiedenen Städten Deutschlands mobile Radarkontrollen aktiv. Besonders in Stendal haben die Behörden zwei mobile Radarkästen installiert, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Geschwindigkeitsübertretungen zu ahnden. Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenden Überwachungsstrategie, die auf die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) abzielt.
Die Radarkontrollen in Stendal sind an folgenden Standorten eingerichtet:
- B 189, PLZ 39576 in Neuendorf am Speck – Meldung: 08:24 Uhr, Tempolimit: 100 km/h
- Karl-Liebknecht-Straße, PLZ 39576 in Stendal – Meldung: 10:03 Uhr, Tempolimit: 30 km/h
Die letzte Aktualisierung zu den Blitzerstandorten erfolgte heute um 11:55 Uhr. Dabei wird betont, dass die Angaben zu Blitzerstandorten ohne Gewähr sind, was sich auf die oft wechselnden Einsatzorte der mobilen Blitzer bezieht.
Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen
Ein wichtiger Aspekt der Geschwindigkeitsmessungen ist der Toleranzabzug, der Ungenauigkeiten bei der Messung kompensiert. Laut den Regelungen müssen Verkehrsteilnehmer auch in den jeweiligen Blitzerzonen mit Konsequenzen rechnen, wenn sie zu schnell fahren. Geschwindigkeitsüberschreitungen können mit teuren Bußgeldern geahndet werden.
Der Toleranzabzug sieht vor, dass bis zu einer Geschwindigkeit von 100 km/h ein Abzug von 3 km/h erfolgt. Übersteigt ein Fahrzeug die Geschwindigkeit von 100 km/h, wird ein Abzug von 3 Prozent des Messergebnisses vorgenommen. Diese Regelungen sind entscheidend, um den Verkehrsfluss sicherzustellen und gleichzeitig die Rechte der Fahrer zu wahren.
Darüber hinaus gerät die Genauigkeit der Messungen oft in die Diskussion. Es kommen unterschiedliche Messgeräte zum Einsatz, darunter mobile Laser und stationäre Radar, die je nach Technik und menschlichem Faktor nicht immer exakt sind. Der Toleranzabzug wird entweder automatisch von den Messsystemen abgezogen oder manuell bei der Datenanalyse vorgenommen. Es ist wichtig zu wissen, dass bei Videonachfahrsystemen höhere Toleranzabzüge von 5 km/h beziehungsweise 5 Prozent gelten.
In Einzelfällen können Gerichte auch höhere Toleranzabzüge anordnen, sollte es nachweisbare Messfehler geben, die die Ergebnisse nicht grundlegend ungültig machen. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich für Autofahrer die Nutzung eines Bußgeldrechners, der den Toleranzabzug entsprechend berücksichtigt und so eine genauere Einschätzung der zu erwartenden Konsequenzen ermöglicht.
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