Rechtsextremismus in Thüringen: Prozess gegen Knockout 51 startet!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am
Impressum · Kontakt · Redaktionskodex

Der Bundesgerichtshof entscheidet über die rechtsextreme Gruppe "Knockout 51", die in Thüringen aktiv ist und am 6. März 2025 verhandelt wird.

Der Bundesgerichtshof entscheidet über die rechtsextreme Gruppe "Knockout 51", die in Thüringen aktiv ist und am 6. März 2025 verhandelt wird.
Der Bundesgerichtshof entscheidet über die rechtsextreme Gruppe "Knockout 51", die in Thüringen aktiv ist und am 6. März 2025 verhandelt wird.

Rechtsextremismus in Thüringen: Prozess gegen Knockout 51 startet!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst eine wegweisende Entscheidung hinsichtlich der rechtsextremen Kampfsportgruppe Knockout 51 getroffen. Diese Entscheidung führt zu einer Verhandlung des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) in Jena über die Anklage gegen drei mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung. Zuvor war die Anklage des Generalbundesanwalts nur teilweise zugelassen und an das Landgericht Gera verwiesen worden. Das OLG stufte die Gruppierung zunächst nicht als terroristische, sondern als kriminelle Vereinigung ein. Dies hat sich nun geändert, da der BGH einen hinreichenden Tatverdacht auch für eine terroristische Vereinigung sieht, wie stern.de berichtet.

Der Fall besitzt nicht nur rechtliche, sondern auch gesellschaftliche Relevanz. Knockout 51 soll überregional mit rechtsextremen Kräften vernetzt sein und in sieben Bundesländern aktiv agieren. Die Gruppierung, die in den thüringischen Städten Eisenach und Erfurt entstanden ist, hat sich als „Ordnungsmacht“ in einem bestimmten Stadtgebiet aufspielen wollen. Darüber hinaus wird vermutet, dass die Mitglieder der Gruppe begonnen haben, sich zu bewaffnen und eigenständig halbautomatische Schusswaffen zu konstruieren.

Kriminelle Aktivitäten und Ausbildung

Gemäß den Vorwürfen des Generalbundesanwalts wurden Männer innerhalb der Gruppe geschult, um gewaltsame Angriffe auf Polizisten und Andersdenkende durchzuführen. Auch die Tötung von Linksextremisten wird in diesem Kontext angestrebt. Der Prozessbeginn in Jena gegen vier bereits verhaftete Mitglieder von Knockout 51 beleuchtet die Dimensionen der Gruppierung. Die mutmaßlichen Rechtsextremisten aus dem Raum Eisenach wurden im April 2022 festgenommen. Ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Last gelegt.

Laut den Ermittlungen wurde die Gruppe spätestens im März 2019 gegründet, mit dem Ziel, junge Männer mit rechtsextremem Gedankengut zu indoktrinieren. Insbesondere werden Körperliche Auseinandersetzungen mit Polizeibeamten und Mitgliedern der linken Szene angestrebt. Die mutmaßlichen Aktivisten suchen dabei provozierende Konflikte, oft unter dem Vorwand der Selbstverteidigung. Eine Zusammenstellung von Messern und anderen Hieb- und Stichwaffen sowie die Durchführung von Schießtrainings sind Teil der Vorbereitung auf diese Auseinandersetzungen.

Verstärktes Aufeinandertreffen mit der Polizei

Der Fall konnte vor allem auch durch die Erhöhung der aktiv gewaltorientierten rechtsextremistischen Kräfte in Deutschland verstanden werden. Laut dem Verfassungsschutz liegt das Personenpotenzial dieser extremistischen Gruppierungen bei etwa 14.500 Personen. Diese Zahl ist im Vergleich zu den Vorjahren angestiegen, was sich auch in den steigenden rechtsextremistischen Straftaten niederschlägt: Im Jahr 2023 wurden 25.660 Delikte registriert, was einen Anstieg von 22,4 % im Vergleich zum Vorjahr bedeutet.

Die Gruppe Knockout 51 steht exemplarisch für diese Entwicklung, da die Anklage gegen sie nicht nur die kriminelle Vereinigung betrifft, sondern auch tiefere Strukturen und Absichten innerhalb der rechtsextremen Szene ans Licht bringt. So streben die Angeklagten gewaltsame Auseinandersetzungen an, die bis zur Tötung von Personen reichen. Ein weiteres Verfahren wird über drei weitere Angeklagte geführt, die wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen und möglicherweise auch terroristischen Vereinigung angeklagt sind.

Die Entwicklungen rund um Knockout 51 werden in den kommenden Monaten mit großem Interesse verfolgt. Für den Prozess in Jena sind bis März 2024 insgesamt 38 Verhandlungstage angesetzt, was die Brisanz des Falls unterstreicht und auch auf die zunehmende Radikalisierung in der Gesellschaft hinweist. Der Generalbundesanwalt hat bereits Beschwerde beim BGH eingelegt, um die Einstufung als terroristische Vereinigung weiter voranzutreiben und damit präventiv zu handeln.