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Mittwoch, 8. Januar 2025

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Mike Bardehle: Vom Vielseitigkeitsreiter zum Richter – Ein neuer Weg!

Mike Bardehle, ehemaliger Vielseitigkeitsreiter, wird Richter und Parcourschef in Hohenberg-Krusemark. EM-Teilnahme geplant.

Einbruchswelle erfasst Coswig und Wittenberg – Täter auf der Flucht!

In der ersten Januarwoche 2025 wurde die Polizei in Sachsen-Anhalt mit mehreren Einbrüchen und einem Verkehrsunfall konfrontiert, die in Wittenberg und Coswig stattfanden.

Ein Kellereinbruch in Coswig ereignete sich zwischen dem 4. Januar, 16:00 Uhr und dem 5. Januar, 16:00 Uhr, in einem Mehrfamilienhaus an der Mozartstraße. Unbekannte Täter drangen in den Keller ein und entwendeten Werkzeuge im Wert von 50 Euro. Polizeibeamte führten eine Spurensicherung am Tatort durch und es wurde eine Strafanzeige aufgenommen.

Garageneinbrüche und Verkehrsunfälle

Gleichzeitig wurden am 5. Januar, zwischen 16:00 Uhr und 6. Januar, 08:30 Uhr, in Wittenberg mehrere Garageneinbrüche festgestellt. Am Krummer Weg versuchten Unbekannte in drei Garagen einzubrechen. In einer Garage gelang der Einbruch; dort wurden geringwertige Sachen entwendet. Die Spurensuche wurde an allen betroffenen Garagen durchgeführt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Gesamtschaden ist noch nicht bezifferbar.

Am selben Tag, dem 5. Januar, ereignete sich um 15:55 Uhr ein Busunfall in der Friedrichstraße in Wittenberg. Die 54-jährige Fahrerin eines Linienbusses wollte in die Friedrichstraße einbiegen. Aufgrund von Winterglätte geriet der Bus ins Rutschen und beschädigte dabei zwei parkende Pkw, einen Ford und einen Seat. Der Gesamtschaden wird auf circa 1.000 Euro geschätzt.

Am 6. Januar um 09:50 Uhr wurde ein 23-jähriger Fahrer eines Audi in Wittenberg, in der Gottlieb-Daimler-Straße, während einer Verkehrskontrolle geprüft. Ein Atemalkoholtest ergab 0,72 Promille, was zu einer Ordnungswidrigkeitsanzeige führte. Die Weiterfahrt des Fahrers wurde untersagt.

Verkehrsunfälle in Deutschland, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht werden, können sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen, wie Aktuelles Recht berichtet. Trunkenheit am Steuer ist nach § 316 StGB strafbar, und die Mindestpromillewerte, die zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, betragen 0,5 Promille für unerfahrene Fahrer und 1,1 Promille für erfahrene Fahrer. Nach einem Unfall können Geschädigte Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, der materielle und immaterielle Schäden umfasst. Die Beweislast liegt in der Regel bei der Person, die Ansprüche geltend macht, und zivilrechtliche Ansprüche können unabhängig von einem Strafverfahren verfolgt werden.

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