Polnische Fahrer bei Waffen-Razzia in Görlitz festgenommen!
Bei einer Polizeikontrolle auf der A4 bei Görlitz fanden Beamte mehrere Waffen in Fahrzeugen polnischer Fahrer. Ermittlungen laufen.

Polnische Fahrer bei Waffen-Razzia in Görlitz festgenommen!
Am Dienstagmittag kam es auf der A4 bei Görlitz zu einer Polizeikontrolle, die überraschende Ergebnisse zu Tage förderte. Die Polizisten hielten einen polnischen Audi Q7 an, dessen Fahrer im Alter von 35 Jahren Waffen mit sich führte. Unter den gefundenen Gegenständen befanden sich ein Einhandmesser sowie ein selbstgebauter Schlagstock. Der Fahrer gab zudem an, ein Springmesser in seinem Rucksack zu haben. Sämtliche Waffen wurden sichergestellt, und gegen ihn wird nun wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Waffengesetz ermittelt. Auch in einem zweiten Fahrzeug, einem BMW mit einem 36-jährigen, ebenfalls polnischen Fahrer, entdeckten die Beamten unerlaubte Waffen. Im Kofferraum lag ein Stockdegen, und in der Fahrertür fand sich ein Messer mit einer Klingenlänge von 18 cm. Der Fahrer bestritt, weitere Waffen mitzuführen, doch auch in diesem Fall wurden die Waffen sichergestellt und Ermittlungen eingeleitet.
Die Geschehnisse werfen ein Licht auf die strengen Waffengesetze, die in Polen seit den späten 1990er Jahren gelten. Laut Memorable Poland ist das Ziel dieser Gesetze, die Anzahl der im Umlauf befindlichen Schusswaffen zu reduzieren. Dafür sind umfassende Hintergrundüberprüfungen und ein Lizenzsystem notwendig. Bürger müssen eine Lizenz erwerben, die ärztliche Atteste und Nachweise über den sicheren Umgang mit Schusswaffen erfordert. Darüber hinaus müssen sie eine sechsmonatige Wartezeit bis zur Genehmigung in Kauf nehmen, und diese Lizenz ist alle fünf Jahre zu erneuern.
Waffenbesitz und öffentliche Sicherheit
In Polen dürfen nur Personen über 18 Jahren eine Waffe besitzen. Handfeuerwaffen sind sehr restriktiv geregelt und dürfen nur von Personen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren gehalten werden. Der Erwerb automatischer und halbautomatischer Waffen ist für Zivilisten verboten, erlaubt sind lediglich Repetiergewehre und Schrotflinten. Über den Handel von Schusswaffen und Munition gibt es ebenfalls strenge Regeln, die sicherstellen sollen, dass nur lizenzierten Händlern der Verkauf gestattet ist.
Die öffentliche Wahrnehmung dieser strengen Waffengesetze ist geteilt. Einige Bürger unterstützen die Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, während andere die Regelungen als zu restriktiv empfinden. Der Gesetzgeber verfolgt jedoch einen restriktiven Ansatz, um Waffengewalt, ein anhaltendes Problem in Polen, einzudämmen. Im Jahr 2014 wurden 46 Tötungsdelikte im Zusammenhang mit Schusswaffen registriert, was die Notwendigkeit solcher Regulierungen unterstreicht.
Ein wichtiger Aspekt der europäischen Waffenbesitzregulierung wird durch die Richtlinie (EU) 2021/555 abgedeckt, die Mindeststandards für den Erwerb, Besitz und den kommerziellen Austausch von Feuerwaffen in der EU festlegt. Diese Richtlinie ersetzt die alte entgegenstehende Regelung und verfolgt ähnliche Ziele wie die nationalen polnischen Gesetze. Nationale Bestimmungen können dabei für legale Waffenträger in Bezug auf Sport oder Jagd variieren, jedoch müssen diese immer im Einklang mit den übergeordneten EU-Vorschriften stehen, die strenge Anforderungen an die Registrierung und Kennzeichnung von Waffen stellen.
In Anbetracht der Vorfälle in Görlitz ist klar, dass die Einhaltung dieser Gesetze und die Kontrolle über Waffenbesitz weiterhin von großer Bedeutung sind. Das Bewusstsein für die Anforderungen an den Waffenbesitz in Polen und den rechtlichen Rahmen der EU zeigt, dass es insbesondere bei einem wachsenden internationalen Austausch von Personen mit Waffen eine ständige Wachsamkeit erfordert.