Verkehrschaos in Groß Ammensleben: 89-Jähriger verursacht Unfall!

Ein Verkehrsunfall ereignete sich am 25. März 2025 um 17:03 Uhr auf der B 71 in Groß Ammensleben. Involviert war ein 89-jähriger Fahrer eines PKW Opel, der mit einer 61-jährigen vorfahrtsberechtigten Fahrerin kollidierte. Beide Fahrer sowie die Beifahrerin des älteren Fahrers erlitten bei der Kollision leichte Verletzungen. Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren gegen den 89-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung ein, da solche Delikte im Straßenverkehr oft schwerwiegende Folgen haben können. sachsen-anhalt.de berichtet, dass beide Fahrzeuge erheblichen Sachschaden erlitten und abgeschleppt werden mussten.
Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr wird in der Regel strafrechtlich verfolgt, wenn ein Strafantrag gestellt wird. Dies ist ein relatives Antragsdelikt, was bedeutet, dass auch ohne Antrag der Geschädigten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden kann, sofern ein „besonderes öffentliches Interesse“ besteht. Im vorliegenden Fall könnte das öffentliche Interesse aufgrund der Verletzungen der Beteiligten gegeben sein, was die Situation des 89-Jährigen kompliziert macht. arag.de erläutert, dass die Frist für einen Strafantrag drei Monate beträgt, innerhalb derer Geschädigte rechtliche Schritte einleiten können.
Folgen und rechtliche Aspekte
Die möglichen rechtlichen Folgen einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr sind erheblich. Verurteilte Verkehrssünder können mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen, je nach Schwere des Delikts. Dies hat auch Auswirkungen auf das polizeiliche Führungszeugnis, in dem Einträge erst ab 90 Tagessätzen vorgenommen werden. bussgeldkatalog.org erklärt zudem, dass Erlebnisberichte von Betroffenen zeigen, dass selbst Ersttätern in der Regel mit Strafen von 30 Tagessätzen zu rechnen haben.
Ein Eintrag im Führungszeugnis kann ebenso Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Diese Punkte variieren je nach Schwere des Fahrverbots: Bei einem Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten sind es zwei Punkte, während der Entzug der Fahrerlaubnis mit drei Punkten geahndet wird. Zusätzliche Strafen drohen zudem bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch während der Fahrt.
In diesem speziellen Fall sind auch zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten möglich, wie etwa Schadensersatz und Schmerzensgeld. Jedoch erfordert letzteres einen bestimmten Verletzungsgrad, der von einem Arzt festgestellt werden muss. Leichte Verletzungen sind hier von der Ansprüche ausgeschlossen.
Weitere Vorfälle in der Region
Am gleichen Tag, also am 25. März 2025, kam es zudem zu einem Tageswohnungseinbruch in Barleben. Unbekannte Täter verschafften sich gewaltsam Zutritt über ein Kellerfenster und verwüsteten sämtliche Zimmer von zwei Wohnbereichen. Der Schadensbetrag wird auf etwa 800 Euro geschätzt, wobei bislang keine Hinweise auf entwendetes Diebesgut vorliegen. Zeugen berichteten von einem silbernen Sportwagen in der Nähe, was die Polizei Haldensleben dazu veranlasst hat, um Hinweise unter Tel. 03904/478-0 oder über das E-Revier zu bitten.
Am frühen Morgen des 26. März 2025 brach ein weiterer Vorfall aus – ein vermuteter Brandstiftungsfall in Oschersleben. Hierbei wurde ein Bauwagen im Neubrandslebener Weg in Brand gesetzt. Die Feuerwehr war bei Eintreffen der Polizei bereits mit Löscharbeiten beschäftigt; die Schäden werden auf etwa 5000 Euro geschätzt. Auch hier sind die Ermittlungen noch im Gange und es fehlen Hinweise zur Täterschaft.
Die Polizei bittet um Mithilfe, um sowohl die Brandstiftung als auch die Einbrüche aufzuklären und mehr Sicherheit in der Region zu gewährleisten.
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