Verpackungssteuer: Tübingen gibt den Kommunen neue Hoffnung!

Bundesverfassungsgericht genehmigt Tübingens lokale Verpackungssteuer, um Müll zu reduzieren und Mehrweg zu fördern.
Bundesverfassungsgericht genehmigt Tübingens lokale Verpackungssteuer, um Müll zu reduzieren und Mehrweg zu fördern.

Am 25. Januar 2025 hat Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer begrüßt. Diese Entscheidung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Deutschland mit einer enormen Menge an Einwegverpackungen konfrontiert ist. Jede Stunde werden etwa 320.000 Einwegbecher für Heißgetränke verbraucht, was die Müllproblematik in vielen Städten verschärft.

Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich die Verfassungsbeschwerde gegen die Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen zurückgewiesen. Tübingen erhebt seit dem 1. Januar 2022 eine Steuer auf nicht wiederverwendbare Verpackungen und Geschirr, die für den direkten Verzehr oder das Take-away verwendet werden. Damit können Städte wie Tübingen künftig rechtlich abgesichert Maßnahmen gegen den ständig wachsenden Müll durch Einwegverpackungen ergreifen. Dedy betont, dass diese Steuer auch ein Anreiz sein kann, die Nutzung von Mehrweggeschirr zu fördern.

Planungssicherheit für Städte

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt den Städten mehr Planungssicherheit hinsichtlich der Implementierung solcher Steuern. Tübingen hatte bereits vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg geklagt, der die Steuer im Jahr 2022 als unwirksam erklärt hatte. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts bestätigte jedoch, dass die Verpackungssteuer als „örtliche“ Verbrauchsteuer gemäß Artikel 105 Absatz 2a Grundgesetz rechtlich zulässig ist.

Die Steuerpflicht liegt dabei beim Endverkäufer von Speisen und Getränken, was bedeutet, dass die Gastronomie und nicht die Verbraucher direkt betroffen sind. Diese Regelung soll dafür sorgen, dass die Städte nicht nur vorausschauend agieren können, sondern auch Einnahmen generieren, die zur Deckung der Reinigungskosten verwendet werden können.

Bundesweite Regelung gefordert

Dedy und der Deutsche Städtetag sehen die Notwendigkeit, eine bundesweite Regelung zur Einführung einer Verpackungssteuer zu schaffen. Sie planen, bei einer neuen Bundesregierung für solch eine einheitliche Regelung zu werben. Die Möglichkeit, kommunale Verpackungssteuern umzusetzen, wird nicht nur in Tübingen wahrgenommen. Mehrere Städte, darunter Gummersbach, Konstanz, und Heidelberg, prüfen bereits die Einführung ähnlicher Maßnahmen. Der Deutsche Umwelthilfe (DUH) zufolge zeigt eine Umfrage, dass 48 weitere Städte sich mehr Klarheit über die Rechtslage wünschen, die das neue Gutachten bieten könnte.

Zusätzlich wird erwartet, dass Städte durch die Einführung einer solchen Steuer Druck auf die Regierung ausüben können, um umweltfreundlichere Lösungen für das Problem der Einwegverpackungen zu finden. Laut dem neuen Rechtsgutachten der DUH ist eine kommunale Verpackungssteuer auch mit dem nationalen Einwegkunststofffonds, der ab Januar 2024 in Kraft tritt, kompatibel.

Obwohl diese Maßnahmen als notwendiger Schritt gegen Littering und zur Förderung von Mehrweggeschirr angesehen werden, gibt es Stimmen, die eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweggeschirr fordern. Diese Forderung zielt darauf ab, einen wirksamen Lenkungseffekt zu erzielen und die wachsende Problematik des Einwegmülls gezielt anzugehen.

Die jüngsten Entwicklungen deuten darauf hin, dass mehr Städte bereit sind, aktiv gegen das Problem der Einwegverpackungen vorzugehen. In Anbetracht der drängenden Umweltherausforderungen ist die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer ein Schritt in die richtige Richtung, um Nachhaltigkeit und Verantwortung im Umgang mit unserem Abfall zu fördern.

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