Schwerin führt erste Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger ein!

Im Saale-Orla-Kreis diskutieren Politiker über eine geplante Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger und neue Regelungen.
Im Saale-Orla-Kreis diskutieren Politiker über eine geplante Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger und neue Regelungen.

Der Vorschlag der CDU zur Einführung einer Arbeitspflicht für erwerbsfähige Bürgergeld-Empfänger sorgt für hitzige Diskussionen im Bundestag. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat eine solche Pflicht angeregt, während die Meinungen im Parlament stark divergieren.

Schwerin wird als erste Stadt in Deutschland eine Arbeitspflicht für erwerbsfähige Bürgergeld-Empfänger einführen. Diese Entscheidung wurde im Dezember 2024 vom Stadtrat getroffen, wobei betroffene Personen gemeinnützige Arbeit leisten sollen. Andernfalls drohen Geldstrafen. Der CDU-Antrag in Schwerin stellt eine Erweiterung eines vorherigen Vorschlags der AfD dar, die eine Arbeitspflicht lediglich für Asylbewerber gefordert hatte.

Politische Positionen im Überblick

CDU-Fraktionschef Gert Rudolf unterstreicht die Notwendigkeit einer „Gegenleistung“ für Sozialleistungen. Linnemann fordert eine bundesweite Arbeitspflicht für alle erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfänger. In Deutschland beziehen derzeit etwa vier Millionen Menschen Bürgergeld, von denen 63,5 Prozent einen Migrationshintergrund haben (Stand: Oktober 2024).

Der SPD-Fraktionssprecher Martin Rosemann hat sich gegen die Arbeitspflicht ausgesprochen und kritisiert die Union für unzureichende Lösungen. Er sieht erhebliche Probleme in der Passgenauigkeit von offenen Stellen und Bewerbern sowie in den bestehenden Vermittlungshemmnissen. Unterstützer von Linnemann, wie Gitta Connemann von der CDU, fordern konsequente Sanktionen, während Jens Teutrine von der FDP offen für eine Arbeitspflicht ist und höhere Anforderungen an die Bürgergeld-Empfänger fordert. René Springer von der AfD hingegen kritisiert die CDU wegen mangelnder Glaubwürdigkeit und plädiert für eine „aktivierende Grundsicherung“. Sören Pellmann von der Linken lehnt die Arbeitspflicht als grundgesetzwidrig ab und zieht Vergleiche zu „dunklen Zeiten“. Die Grünen und die BSW-Gruppe haben auf Anfrage keine Stellung genommen.

Neue Verordnung zum Bürgergeld

Das Bürgergeld soll Menschen in sozialen Notlagen unterstützen und das Existenzminimum sichern. Die erforderliche Höhe des Bürgergeldes wird unter Berücksichtigung der Inflationsrate jährlich neu ermittelt, wobei die Berechnungsmethode gesetzlich vorgeschrieben ist. Ziel ist es, Menschen mit Weiterbildung in Arbeit zu bringen; etwa zwei Drittel der Bürgergeldbeziehenden haben keinen Berufsabschluss. Um die Mitwirkungspflichten zu verschärfen, sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Es ist wichtig zu betonen, dass das Bürgergeld kein bedingungsloses Grundeinkommen darstellt und klare Anforderungen an die Mitwirkung enthält. Zudem wird künftig Schwarzarbeit von Bürgergeldbeziehern härter sanktioniert. Bei Verstößen müssen Betroffene mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, Leistungskürzungen sowie Rückzahlungen rechnen, die in einer Kürzung des Bürgergeldes um 30 Prozent resultieren können.

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