Kreis erhöht Jugendetat um 600.000 Euro: Entscheidung vor Kreistag!

Die Jugendhilfe im Ilm-Kreis erhält einen finanziellen Aufschwung. Der Jugendhilfeausschuss hat entschieden, den Etat des Jugendamtes um 600.000 Euro zu erhöhen. Diese Erhöhung wurde durch einen Änderungsantrag der Linken-Fraktion im Kreistag angestoßen, wie inSüthüringen berichtet. Der Beschluss kam jedoch gegen den Willen des Beigeordneten Kay Tischer zustande, der Bedenken äußerte.
Die endgültige Entscheidung über den Haushaltsplanentwurf für 2025 wird am 26. Februar im Kreistag getroffen. Dieses zusätzliche Budget könnte eine entscheidende Rolle für die Verbesserung der Angebotspalette im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe spielen, wozu die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden müssen.
Geplante Projekte und Maßnahmen
Ein zentraler Aspekt der Jugendhilfeplanung im Ilm-Kreis ist der Kinder- und Jugendförderplan für die Jahre 2025 bis 2028. Dieser wurde bereits am 11. Juni 2024 beschlossen und zielt darauf ab, den Bedarf an Einrichtungen und Projekten in der Jugendarbeit sowie an Schulsozialarbeit zu evaluieren. Das Jugendamt hat hierzu ein Interessenbekundungsverfahren initiiert und sucht geeignete Träger, die diese Aufgaben ab dem 1. Januar 2025 in freier Trägerschaft übernehmen können, wie Wittich ergänzt.
Bis zum 9. August 2024 läuft die Frist zur Abgabe der Beiträge für das Interessenbekundungsverfahren. Die Unterlagen sowie spezifische Leistungsbeschreibungen sind auf der Homepage des Ilm-Kreises abrufbar. Weitere Auskünfte bieten die Mitarbeiter des Jugendamtes, insbesondere Herr Rindermann unter der Telefonnummer 03628 738600.
Relevanz und Unterstützung auf verschiedenen Ebenen
Die Kindes- und Jugendhilfe wird nicht nur auf kommunaler Ebene, sondern auch bundesweit von den Vorgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) koordiniert. Dieses Ministerium setzt die politischen Ziele und stellt Finanzierungskonzepte wie den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) zur Verfügung. Außerdem beraten Sachverständige im Bundesjugendkuratorium die Bundesregierung in Fragen der Jugendhilfe.
Auf Landesebene obliegt die Verantwortung für viele Zielsetzungen im SGB VIII den 16 Bundesländern. Diese sind verpflichtet, die Ausführungsgesetze zu erlassen und die kommunalen Jugendämter zu unterstützen. Jedes der 577 kommunalen Jugendämter in Deutschland hat dabei die Aufgabe, eine adäquate Infrastruktur für die Jugendhilfe bereitzustellen.
Der Beschluss zur Erhöhung des Haushalts für das Jugendamt im Ilm-Kreis spiegelt das Bemühen wider, den steigenden Bedarf an Jugendhilfeangeboten zu decken und die Rahmenbedingungen für zahlreiche Projekte zu verbessern. Es bleibt abzuwarten, wie die finalen Entscheidungen im Kreistag ausfallen werden und welche konkreten Verbesserungen diese finanziellen Mittel mit sich bringen werden.
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