Steuerliche Tipps für Gartenbesitzer: So profitieren Sie jetzt!

Am 20. März beginnt der kalendarische Frühling, und viele Gartenbesitzer in Deutschland blicken gespannt auf mögliche steuerliche Vorteile, die sich aus ihren Gartenarbeiten ergeben können. Rund 36 Millionen Menschen in Deutschland, oder 79% der Bevölkerung, sind stolze Besitzer eines Gartens, einer Terrasse oder eines Balkons. Diese Eigenschaft kann zukünftig auch steuerliche Erleichterungen mit sich bringen, wie gotha-aktuell.info berichtet.
Gartenarbeiten lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Aushängeverordnungen ermöglichen Steuererleichterungen, doch dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen die Arbeiten im eigenen Haushalt erfolgen, was sowohl für Eigenheimbesitzer als auch für Mieter gilt.
Steuerliche Vorteile für Gartenarbeiten
Bei Gartengestaltungen können bis zu 20% der Arbeitskosten bis zu einer Höchstgrenze von 1.200 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass das Grundstück selbst bewohnt wird und die Zahlung für die Dienstleistungen unbar erfolgt, also beispielsweise durch Überweisung oder Lastschrift. Kosten für Material sind hierbei nicht absetzbar, was auch in einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Juli 2011, VI R 61/10, bestätigt wurde, in dem klargestellt wird, dass solche Arbeiten nur steuerlich begünstigt sind, wenn sie nach der Errichtung eines Haushalts anfallen. haufe.de stellt klar, dass die Abgrenzung zwischen verschiedenen Kategorien von Gartenarbeiten für die Steuerberechnung entscheidend ist.
Für Gartenpflegearbeiten gelten spezielle steuerliche Regelungen: Bis zu 20% der Arbeitskosten, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 4.000 Euro, können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzungen sind hier ebenfalls die ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung und die unbare Zahlung.
Frühjahrsputz und weitere steuerliche Vorteile
Ein ebenso interessanter Aspekt ist der Frühjahrsputz. Kosten für professionelle Reinigungsdienste, wie Fensterputzen oder Teppichreinigung, sind ebenfalls absetzbar – vorausgesetzt, die Dienstleistung wurde im eigenen Haushalt erbracht. Hierzu müssen die gleichen Zahlungsbedingungen gelten wie bei Gartenarbeiten.
Für Personen mit Heuschnupfen gibt es zusätzliche steuerliche Erleichterungen. Kosten für Heil- und Hilfsmittel, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Einzige Einschränkung: Vorbeugende Maßnahmen sind hiervon ausgenommen. Die zumutbare Belastung variiert zwischen 1% und 7% des Gesamtbetrags der Einkünfte, abhängig von der Höhe des Einkommens.
Vorteile einer Mitgliedschaft
Um den Überblick über diese steuerlichen Möglichkeiten zu behalten, bietet der Vereinigte Lohnsteuerhilfeverein e.V. (VLH), mit über 1 Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen, Unterstützung bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen und der Beantragung von Steuerermäßigungen. Diese Organisation wurde 1972 gegründet und hat sich als wichtigste Anlaufstelle für Steuerfragen etabliert.
Wer plant, Gartenarbeiten oder einen Frühjahrsputz durchzuführen, sollte also nicht nur an die frische Luft denken, sondern auch an die finanzielle Entlastung, die diese Tätigkeiten mit sich bringen können. Ein bewusster Umgang mit den steuerlichen Vorgaben kann dabei helfen, bares Geld zu sparen.
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