Feuerteufel in Gotha: Brandstiftung im Mehrfamilienhaus!

Feuer im Flur eines Mehrfamilienhauses in Gotha: Unbekannte Täter zündeten Zeitungspapier an, Anwohner leiteten schnelle Hilfe.
Feuer im Flur eines Mehrfamilienhauses in Gotha: Unbekannte Täter zündeten Zeitungspapier an, Anwohner leiteten schnelle Hilfe.

In der Nacht von Freitag auf Samstag, am 15. Februar 2025, wurde ein Mehrfamilienhaus in der Von-Hoff-Straße in Gotha Schauplatz eines Brandes. Gegen 01:20 Uhr bemerkte ein Anwohner, dass unbekannte Täter Zeitungspapier in einem Schrank im Flur entzündet hatten und alarmierte umgehend die Feuerwehr. Diese konnte, nachdem das Feuer rechtzeitig gelöscht wurde, den Flur belüften und somit größeren Schaden abwenden.

Die frühzeitige Reaktion des Anwohners war entscheidend, um die Flammen zu bändigen. Dennoch klagte der Feuerwehrmelder aufgrund der Rauchentwicklung über Atembeschwerden und wurde vor Ort medizinisch versorgt. Glücklicherweise gab es keine weiteren Verletzten in dem Gebäude. Der Brand führte zu Schäden am Schrank sowie an der angrenzenden Wand.

Ermittlungen aufgenommen

Die Kriminalpolizei Gotha hat umgehend Ermittlungen zu dem Vorfall aufgenommen. Unbekannte Täter stehen im Verdacht, durch die Brandlegung eine „teilweise Zerstörung“ des Mehrfamilienhauses herbeigeführt zu haben, wie gesetzlich im § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB definiert. Demnach gilt eine „Untereinheit“ des Gebäudes dann als unbrauchbar, wenn wesentliche Teile durch die Brandlegung beeinträchtigt sind.

Die Polizei wendet sich mit einem Aufruf an mögliche Zeugen. Hinweise können unter der Telefonnummer 03621/781124 abgegeben werden (Bezugsnummer 0041179/2025), um den oder die Täter schnellstmöglich zu ermitteln.

Schaden und rechtliche Folgen

Das vorliegende Ereignis verdeutlicht die Gefahren, die von Brandstiftung ausgehen. Im konkret betrachteten Fall könnte die Unbrauchbarkeit eines Teils der Wohnung zu rechtlichen Konsequenzen für die Täter führen. Der Bundesgerichtshof hat bei ähnlichen Fällen entschieden, dass eine monatelange Unbenutzbarkeit einer Wohnung als Folge von Brandlegung vorliegt.

Die Brandstiftung in der Von-Hoff-Straße hat nicht nur zu materiellem Schaden geführt, sondern auch das Sicherheitsgefühl der Anwohner beeinträchtigt. Die Stadt Gotha wird alles daran setzen, die Ermittlungen voranzutreiben und den Täter zu identifizieren, um zukünftige Vorfälle zu verhindern.

Für weitere Details zu diesem Vorfall können interessierte Leser die Berichte von Gotha Aktuell und Newsflash24 einsehen.

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