Impfempfehlung für Schafe und Rinder: Sachsen-Anhalt kämpft gegen BTV-3!

Sachsen-Anhalt empfiehlt Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) für Schafe und Rinder, um Tierseuchen zu bekämpfen.
Sachsen-Anhalt empfiehlt Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) für Schafe und Rinder, um Tierseuchen zu bekämpfen.

Am 30. März 2025 hat das Bundesland Sachsen-Anhalt eine Impfempfehlung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) für Schafe und Rinder ausgesprochen. Diese Entscheidung, die mwl.sachsen-anhalt.de herausgibt, stellt den einzigen wirksamen Schutz gegen diese Tierseuche dar. Sachsens Landwirtschaftsminister Sven Schulze betont die Dringlichkeit der Impfung, um Tierleid sowie wirtschaftliche Schäden zu verhindern.

Die Blauzungenkrankheit wird durch heimische Gnitzen übertragen, deren Aktivität insbesondere im Frühling als potenzielles Risiko gilt. Bis Mitte März 2025 wurden in Sachsen-Anhalt bereits rund 350 Fälle von BTV-3 gemeldet. Experten warnen vor einem Anstieg der Fälle mit dem beginnenden warmen Wetter. Bereits 2024 war die Impfquote mit circa 60 % für Schafe und nur 10 % für Rinder als unzureichend zu betrachten.

Impfbeihilfe und Antragsverfahren

Um die Impfbereitschaft zu steigern, hat Sachsen-Anhalt mit 8,35 Euro pro Schaf und 2 Euro pro Impfung für Rinder die höchste Impfbeihilfe in Deutschland eingeführt. Tierhalter können die Beihilfe unabhängig von der Betriebsgröße beantragen. Dies ermöglicht es auch kleinen Betrieben, effektiv an den Impfmaßnahmen teilzunehmen. Die Anträge können online oder per Formular bei der Tierseuchenkasse gestellt werden.

Die finanziellen Unterstützungsmittel gelten zunächst für das Jahr 2024 und wurden auch für 2025 beschlossen, um die Tierhalter zum Impfen zu motivieren. Die Beihilfeanträge sollten in den 30 Tagen nach der Impfung eingereicht werden. Um den Antrag erfolgreich zu bearbeiten, müssen eine Rechnung des Tierarztes sowie ein vollständig ausgefüllter Erfassungsbogen eingereicht werden.

Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen

Die ersten Fälle der Blauzungenkrankheit wurden in Sachsen-Anhalt am 7. August 2024 festgestellt, und die Erkrankung breitet sich seither aus. Da kein spezifischer Impfstoff gegen BTV-3 in Deutschland zugelassen ist, kommen derzeit drei verschiedene Impfstoffe zur Anwendung. Zur Registrierung der Impfungen müssen die Tierärzte die Daten in das HIT-System eintragen, wobei die Eintragung über die LKV Sachsen-Anhalt gebührenpflichtig ist.

In einem größeren Kontext fordert die Bundestierärztekammer (BTK) zusammen mit dem Bundesverband für Tiergesundheit (BfT) eine verstärkte Integration von Impfungen in die Bekämpfung von Tierseuchen. In einem Positionspapier wird das veraltete System der präventiven Tötung gesunder Tiere kritisch betrachtet. Die BTK und BfT appellieren an die zuständigen Ministerien und Behörden, klare Impfaufforderungen oder sogar eine Impfpflicht gegen BTV-3 einzuführen. Dies soll nicht nur die Bereitstellung notwendiger Impfstoffdosen erleichtern, sondern auch die Forschung nach sicheren Impfstoffen vorantreiben, so bundestieraerztekammer.de.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Impfungen gegen BTV-3 im Kampf gegen diese Tierseuche von entscheidender Bedeutung sind. Die finanzielle Unterstützung und die berechtigte Hoffnung auf eine höhere Impfquote sind unverzichtbare Faktoren für die künftige Stabilität der Viehbestände in Sachsen-Anhalt.

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