Wahlhelfer gesucht: So kannst du in Bautzen mitmachen!

Wahltermin in Bautzen am 23. Februar 2025: Ehrenamtliche Helfer gesucht für Wahldurchführung und Stimmenauszählung.
Wahltermin in Bautzen am 23. Februar 2025: Ehrenamtliche Helfer gesucht für Wahldurchführung und Stimmenauszählung.

In Bautzen steht der Wahltermin für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 fest. Um die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sicherzustellen, sucht die Stadt Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die in insgesamt 23 Wahlbezirken sowie 9 Briefwahllokalen eingesetzt werden sollen.

Die Wahlhelfer erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines Erfrischungsgeldes. Um sich als Wahlhelfer zu qualifizieren, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Die Interessierten müssen mindestens 18 Jahre alt sein am Wahltag, die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen und seit mindestens drei Monaten in Bautzen wohnen.

Aufgaben und Kontaktinformation

Zu den Aufgaben der Wahlhelfer zählt die Prüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel sowie die Auszählung der Stimmen am Ende des Wahltages. Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet, und die Stimmen werden direkt am selben Abend vor Ort ausgezählt.

Interessierte können sich mit einem ausgefüllten Formblatt „Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand“ melden. Für weitere Informationen können sie den inneren Service unter innerer-service(at)bautzen.de oder telefonisch unter 03591 534-101 kontaktieren.

Zusätzlich zu den erwähnten Aufgaben sind die Mitglieder des Wahlvorstands verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum sowie die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, wie auch auf der Homepage der Bundeswahlleiterin beschrieben wird. Sie kümmern sich um die Vermerke der Wahlteilnahme, die Freigabe der Wahlurne und helfen bei der Stimmabgabe für Wähler mit Behinderungen. Außerdem zählen sie die Wähler und Stimmen und ermitteln das vorläufige Wahlergebnis, das schnell an die Gemeindebehörde gemeldet wird.

Die Vorbereitungen des Wahlvorstands beginnen vor der Öffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr, und die Dauer der Auszählung nach Schließung der Wahllokale hängt vom Umfang der Wahl ab.

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