Streit um Gewerbegebiete: Radeberg und Arnsdorf in der Diskussion!

Radeberg plant umstrittene Gewerbegebiete. Bürger stimmen am Sonntag über Landnutzung und Umweltbelange ab.
Radeberg plant umstrittene Gewerbegebiete. Bürger stimmen am Sonntag über Landnutzung und Umweltbelange ab.

In der Debatte um die geplanten Gewerbegebiete zwischen Radeberg und Arnsdorf gibt es sowohl Befürworter als auch Kritiker. Die betroffenen Flächen, die gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt werden, stehen im Mittelpunkt eines Zielabweichungsverfahrens, welches die Stadt Radeberg eingeleitet hat. Dieses Verfahren betrifft insgesamt 34 Hektar auf Radeberger Flur und wird vom Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (Bund) begleitet, der zur Stellungnahme aufgefordert wurde. Laut Sächsische stimmt der Bund dem Vorhaben „unter Hinweisen“ zu, und gibt Empfehlungen, wie etwa einen Abstand von mehr als 30 Metern zu dichten Gehölzen aus Gründen des Brandschutzes und der Vegetationsentwicklung.

Das Zielabweichungsverfahren (ZAV) ist ein Instrument, das in Fällen eingesetzt wird, in denen bei der Aufstellung der Raumordnungspläne bestimmte Umstände nicht erkennbar waren. Es ermöglicht, auf neue oder veränderte Tatsachen zu reagieren, ohne das Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) fortschreiben zu müssen. Die Abläufe und Bedingungen zur Prüfung, ob eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung für ein konkretes Vorhaben zulässig ist, sind in § 6 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) sowie § 5 Absatz 6 des Landesplanungsgesetzes (LPlG) geregelt. Dies stellt sicher, dass die Grundzüge der Planung durch die Abweichung nicht berührt werden, wie Regierung MV anmerkt.

Gemeindliche Meinungen und Bürgerentscheid

Die Radeberger Bürger werden am Sonntag darüber abstimmen, ob die Planungen für die Gewerbegebiete fortgeführt werden sollen. Während die Mehrheit des Radeberger Stadtrates die Planungen unterstützt, gibt es auch Widerstand seitens einer Bürgerinitiative. Diese Initiative äußert Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umwelt und die landwirtschaftlichen Flächen. Sollte die Mehrheit der Bürger mit „Nein“ stimmen, werden die Planungen gestoppt; bei einem „Ja“ wird eine Prüfung möglicher Gewerbegebiete fortgesetzt.

Die Diskussionen zwischen den Gemeinden Radeberg und Arnsdorf ziehen sich mittlerweile seit einem Jahr. Ein weiterer Aspekt, der in den Prüfungen berücksichtigt werden muss, ist die Empfehlung zur ökologischen Randbegrünung und zur verpflichtenden Dachbegrünung für Neubauten, möglicherweise auch in Kombination mit Solaranlagen. Dies soll nicht nur der Verbesserung der grünen Infrastruktur dienen, sondern auch den ökologischen Fußabdruck der zukünftigen Gewerbegebiete verringern.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Anliegen rund um das Zielabweichungsverfahren müssen im Rahmen der bundesrepublikanischen Raumentwicklung betrachtet werden. Zuständig hierfür sind unter anderem das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie die Umweltressorts. Die rechtlichen Grundlagen für die Raumordnung sind im Raumordnungsgesetz verankert, das eine nachhaltige Raumentwicklung anstrebt und soziale, wirtschaftliche sowie ökologische Ansprüche miteinander in Einklang bringen möchte, wie das Umweltbundesamt darlegt.

Generell ist bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen eine Umweltprüfung erforderlich, um sicherzustellen, dass die Natur- und Lebensgrundlagen geschützt werden. Auch die Öffentlichkeitsbeteiligung spielt eine entscheidende Rolle, um die Bürger in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Das Thema der Gewerbegebiete zwischen Radeberg und Arnsdorf bleibt also nicht nur eine lokale Angelegenheit, sondern berührt auch übergeordnete rechtliche und planerische Rahmenbedingungen in Deutschland.

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