Klagen gegen Flughafen-Ausbau: Umweltverbände stellen sich quer!

Oberverwaltungsgericht Bautzen prüft Klagen gegen den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle; Umweltbelange im Fokus.
Oberverwaltungsgericht Bautzen prüft Klagen gegen den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle; Umweltbelange im Fokus.

Das juristische Verfahren um den umstrittenen Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle nimmt weiterhin Fahrt auf. Wie MDR berichtet, haben alle zehn Parteien, die gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen geklagt haben, ihre Klagen aufrechterhalten.

Die Frist zur förmlichen Begründung der Klagen endete in dieser Woche. Zu den Klägern zählen Umweltverbände, die Stadt Schkeuditz, Gewerbetreibende sowie Privatpersonen. Der Grund für die Klage ist ein zentraler Punkt: Die Richter müssen entschließen, ob die geplanten Ausbauprojekte im Einklang mit den bestehenden Umwelt- und Naturschutzgesetzen stehen. Die Klageschrift des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) umfasst hierbei beeindruckende 400 Seiten.

Planung und Maßnahmen des Ausbaus

Im Rahmen dieser Erweiterung plant die Landesdirektion Sachsen (LDS) die Umgestaltung und Erweiterung des Vorfelds 4 am Flughafen. Laut LDS umfasst das Vorfeld aktuell etwa 58 Hektar, das um 39 Hektar vergrößert werden soll. Ziel ist es, die bestehenden Engpässe zu beseitigen sowie die Abfertigungskapazitäten bis 2032 an das prognostizierte Sendungsaufkommen anzupassen.

Geplante Maßnahmen sind unter anderem die Einrichtung neuer Enteisungspositionen und Schneedeponien, moderne Entwässerungsanlagen sowie zusätzliche Standplätze für Flugzeuge. Darüber hinaus soll das bestehende Rollweg-System ausgebaut werden. Es wurden zahlreiche Auflagen festgelegt, um die Auswirkungen auf die Umwelt und die Anwohner zu minimieren.

Öffentliche Beteiligung und Einwendungen

Ein weiterer Aspekt des Verfahrens war die öffentliche Beteiligung. Über 8.000 Einwendungen und Stellungnahmen wurden von der LDS hinsichtlich Lärmschutz, globalem Klimaschutz und Notwendigkeit des Ausbaus registriert und bewertet. Die Bekanntmachungen und Unterlagen sind im Bekanntmachungsportal der LDS sowie im UVP-Portal des Bundes zugänglich.

Rund um das Verfahren gibt es verschiedene Fristen, die in den letzten Jahren eingehalten wurden. Die Antragsstellung fand bereits am 12. August 2020 statt. Zwischenzeitliche Auslegungen und Konsultationen gewährten der Öffentlichkeit Gelegenheit, ihre Meinungen und Bedenken vorzubringen.

Der Ausgang dieses Prozesses bleibt ungewiss. Es ist nicht vorhersehbar, wie lange das gesamte Verfahren dauern wird, da nun die Oberverwaltungsrichter die umfassenden Klagen prüfen müssen. Die rechtlichen Auseinandersetzungen legen ein starkes Augenmerk auf die Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen und den notwendigen Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen, die für die Region von zentraler Bedeutung sind.

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