Geflügelpest-Ausbruch in Kemberg: Schutzmaßnahmen für Tierhalter dringend!

Im Landkreis Wittenberg wurde am 28. März 2025 ein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Betroffen ist insbesondere die Stadt Kemberg. Die Behörden haben umgehend Schutzmaßnahmen ergriffen, um eine weitere Verbreitung des Virus zu vermeiden. Tierhalter, einschließlich Privatpersonen mit wenigen Tieren, sind verpflichtet, die neuen Vorgaben einzuhalten, die strenge Haltebedingungen für Vögel vorsehen.
Gemäß den neuen Regelungen müssen Vögel in geschlossenen Ställen oder in Volieren untergebracht werden. Ein Transport der Tiere ist untersagt, um mögliche Ansteckungen zu verhindern. Darüber hinaus sind besondere Hygienemaßnahmen erforderlich, damit die Tiergesundheit aufrechterhalten wird. Auch Geflügelausstellungen sowie ähnliche Veranstaltungen sind in den betroffenen Schutzzonen und Überwachungszonen verboten, um das Risiko einer Virusverschleppung zu minimieren. Diese Maßnahmen betreffen derzeit rund 51 Geflügelhalter in der Region. Ab dem 2. April 2025 werden Kontrollteams bestehend aus amtlichen Tierärzten und Mitarbeitern der Kreisverwaltung eingesetzt, um die Einhaltung der Anordnungen zu überwachen und den Gesundheitszustand der Tiere zu erfassen.
Schutzzonen und betroffene Bereiche
Die Schutzzone hat einen Radius von mindestens drei Kilometern um Kemberg, in der auch die Stadtteile Gaditz, Gommlo und Dorna sowie Teile der Stadt Bad Schmiedeberg, wie Merkwitz und Schnellin, liegen. In der darüber liegenden Überwachungszone, die einen Radius von etwa zehn Kilometern umfasst, finden sich weitere Stadtteile, darunter Pratau und Wachsdorf in der Stadt Wittenberg sowie zahlreiche Orte in der Umgebung von Kemberg und Bad Schmiedeberg. Diese antizipierten Zonen sind entscheidend, um die mögliche Ausbreitung der Geflügelpest gezielt einzudämmen.
Zusätzlich weist die aktuelle Gegebenheit darauf hin, dass das H5-Virus für den Menschen ungefährlich ist. Dennoch überwacht die Bundesregierung die Lage intensiv und verfolgt präventive Maßnahmen zur Eindämmung von Krankheitsausbrüchen, die möglicherweise von Tieren auf Menschen übertragen werden könnten.
Bundesweite Maßnahmen und Forschung
Die Geflügelpest ist seit Ende Oktober 2020 ein bekanntes Problem in Deutschland, vor allem der Subtyp H5N1. Die Bundesregierung hat hohe Priorität auf die Eindämmung der Vogelgrippe gelegt. Dieser Fokus zeigt sich durch die Initiierung eines interdisziplinären Dialogs zur Bekämpfung der Tierseuche unter der Leitung von Bundesminister Cem Özdemir. Hierbei wird ein Austausch mit Experten aus verschiedenen Disziplinen, wie Human- und Veterinärmedizin, Virologie und Epidemiologie, sichergestellt, um Forschungslücken zu schließen und geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
Die Bundesregierung verfolgt außerdem die Ausbreitung der Vogelgrippe in den USA, um Informationen zur Gefahrenbewertung und Prävention in Deutschland zu sammeln. Aktuell wird die Gefahr für Mensch und Tier als äußerst gering eingeschätzt, dennoch fordert Özdemir eine Erhöhung der Vorsorgeanstrengungen. Dazu gehört auch die nationale Forschungsplattform für Zoonosen, die seit 2006 besteht. Diese Plattform wurde Ende 2023 zu einer nationalen „One Health Platform“ weiterentwickelt, die auch Anliegen aus Umweltsektoren und den Sozial- und Geisteswissenschaften integriert.
Für weiterführende Informationen zur Geflügelpest und den aktuellen Entwicklungen wird auf die Webseite des federal ministry of food and agriculture verwiesen.
Die aktuellen Ereignisse im Landkreis Wittenberg verdeutlichen nicht nur die Herausforderungen durch die Geflügelpest, sondern auch die umfangreichen Maßnahmen und Strategien, die sowohl lokal als auch auf Bundesebene verfolgt werden, um das Wohlergehen von Tieren und Menschen zu schützen.
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