Die Verstrickungen von Beamten der Thüringer Polizei in die Neonaziszene stehen seit über einem Jahr im Fokus von Untersuchungen. Wie junge Welt berichtet, haben interne Ermittler, das Bundeskriminalamt und der Generalbundesanwalt keine Beweise für Verbindungen zwischen Polizisten und extremistischen Gruppen außerhalb des Staatsdienstes gefunden. Trotz der Anschuldigungen, die unter anderem Dienstgeheimnisverletzungen und Strafvereitelung im Amt betrafen, hat die Staatsanwaltschaft Gera alle Ermittlungen gegen thüringische Polizisten im Zusammenhang mit der Neonazikampfsportgruppe „Knockout 51“ eingestellt.
Insgesamt wurden in 20 Verfahren keine strafbaren Handlungen nachgewiesen. Obwohl Mitglieder der Gruppe erklärte, über Kontakte zur Thüringer Polizei zu verfügen, gab es keine Hinweise auf tatsächliche Verbindungen oder eine Einflussnahme von „Knockout 51“ auf Polizeibeamte. Die Gruppe ist jedoch als kriminelle Vereinigung bekannt, die in Eisenach und Erfurt gegründet wurde und sich überregional in der Neonaziszene etabliert hat.
Neuer Prozess gegen „Knockout 51“
Derzeit wird am Oberlandesgericht Jena ein neuer Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der Neonazi-Kampfsportgruppe „Knockout 51“ geführt. Der Bundesgerichtshof hat Tagesschau zufolge festgestellt, dass hinreichende Hinweise auf eine terroristische Vereinigung gegeben sind. Zuvor hatte das Oberlandesgericht die Gruppe als kriminelle, nicht als terroristische Vereinigung klassifiziert, was zu einer Beschwerde der Bundesanwaltschaft führte.
Die Anklage gegen drei Männer wurde bereits im Herbst 2024 erhoben, wobei sich zwei der Angeklagten seit Dezember in Untersuchungshaft befinden. Die Gruppe, die laut Thüringer Verfassungsschutz als rechtsextrem gilt, soll Männer rekrutiert und für gewaltsame Angriffe auf Polizeibeamte sowie politische Gegner trainiert haben, mit dem Ziel, teilweise sogar linksextremistische Personen zu töten.
Rechtsextremismus als Gefahr
Die Diskussion über rechtsextreme Strukturen in Deutschland wird durch jüngste Gewalttaten angeheizt. Ein Beispiel dafür ist der Anschlag in Hanau im Februar 2020, bei dem Tobias R. neun Menschen aus rassistischen Motiven erschoss. Diese Taten, die in der seit Jahren steigenden Anzahl von rechtsextremen Straftaten (über 23.604 im Jahr 2020) ihren Ausdruck finden, werfen ein bedrohliches Licht auf die gesamtgesellschaftliche Lage. Ein Bericht der Bundeszentrale für politische Bildung weist darauf hin, dass rund 32.000 Personen in Deutschland wegen ihrer rechtsextremen Gesinnung bekannt sind, wobei 13.000 von ihnen als gewaltbereit gelten.
Die Bundesregierung plant Maßnahmen gegen den Rechtsextremismus und verfolgt unter anderem das Ziel, rechtsextreme Gruppen zu verbieten. Es ist klar, dass der Rechtsextremismus in Deutschland als die größte Bedrohung für die öffentliche Sicherheit wahrgenommen wird. Diese Konstellation an Bedrohungen und die Sicherstellung der inneren Sicherheit stehen auch im Kontext der laufenden Ermittlungen gegen die Polizei und die Neonaziszene.