Linz am Rhein – Am Montag, den 09.09.2024, führte die Polizeiinspektion Linz am Rhein eine umfangreiche Kontrolle der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes durch. Insbesondere wurde überprüft, inwiefern Verkaufsstellen in der Region Unkel, Linz und Bad Hönningen die Altersgrenze bei der Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren einhalten. Dabei kam eine 17-jährige Polizeischülerin zum Einsatz, die als Testkäuferin fungierte und gezielt den Erwerb von branntweinhaltigen Alkoholika sowie Tabakwaren versuchte.
Insgesamt wurden 16 Verkaufsstellen in der Region kontrolliert. Erschreckend ist das Ergebnis: Bei 11 dieser Stellen, was fast 70% entspricht, wurde der Minderjährigen tatsächlich der Verkauf von alkoholischen Getränken und Tabak gestattet. In vielen Fällen wurde nicht einmal der Personalausweis der Käuferin kontrolliert, was eine klare Missachtung der Jugendschutzbestimmungen darstellt. Diese hohe Beanstandungsquote wirft Fragen über die Sensibilität der Händler im Umgang mit der Thematik auf.
Konsequenzen für Verkaufsstellen
Das Jugendschutzgesetz sieht strenge Maßnahmen für Verkäufer vor, die gegen die Vorschriften verstoßen. Im Falle einer verbotswidrigen Abgabe sind sowohl der Verkäufer als auch der Gewerbetreibende betroffen. Die Geldbußen für die Geschäfte können zwischen 500 und 2.000 Euro liegen, während die Verkäufer mit Strafen zwischen 100 und 250 Euro rechnen müssen. Dies ist nicht nur finanziell belastend für die Händler, sondern schadet auch ihrem Ruf in der Gemeinde.
Die Polizei erläuterte, dass solche Kontrollen notwendig sind, um das Bewusstsein für den Jugendschutz zu schärfen und sicherzustellen, dass Minderjährige nicht ungehindert Zugang zu gefährlichen Substanzen erhalten. Die verantwortlichen Behörden betrachten diese Maßnahmen als unverzichtbar, um die Gesundheit und Sicherheit der Jugend zu gewährleisten. Laut Informationen von www.presseportal.de ist es der Polizei wichtig, dass solche Kontrollen in regelmäßigen Abständen erfolgen, um nachhaltige Veränderungen im Verhalten der Händler zu erreichen.
Diese Vorfälle sollen nicht nur die Händler sensibilisieren, sondern auch Eltern und die Öffentlichkeit für die Problematik des unterjährigen Alkoholkonsums und Tabakkonsums sensibilisieren. Die Polizei hat bereits weitere Maßnahmen und Aufklärungsaktionen geplant, um dem Anstieg von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz entgegenzuwirken.