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Faesers Bürgerrat: Strafen für Desinformation – Haft für Fake-News?

Innenministerin Nancy Faeser plant mit ihrem „Bürgerrat“ eine strafrechtliche Verfolgung von Desinformation, was Kritiker als möglichen Angriff auf die Meinungsfreiheit sehen – ist das der Anfang einer „Wahrheitsbehörde“ in Deutschland?

Mit dem neu eingerichteten Bürgerrat setzt Innenministerin Nancy Faeser auf die Mitarbeit der Bürger im Kampf gegen Desinformation. Dabei ging es darum, Handlungsempfehlungen auszuarbeiten, die zu einem sichereren Informationsfluss in der Gesellschaft beitragen sollen. Eine dieser Empfehlungen hat für einigen Wirbel gesorgt: 91 Prozent der Mitglieder des Bürgerrats befürworten die „Prüfung einer strafrechtlichen Verfolgung und/oder Sanktionierung der Verbreitung von Desinformation“. Das bedeutet konkret, dass die vorsätzliche Verbreitung von falschen Informationen, die dazu dienen, Menschen zu manipulieren, strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

Desinformation ist im Gegensatz zu anderen Arten von Falschinformationen darauf ausgerichtet, öffentliche Debatten zu beeinflussen, die Gesellschaft zu spalten und die Demokratie zu schwächen. Die Idee hinter der Bestrafung von Desinformation ist es, Täter abzuschrecken und deren Unrechtsbewusstsein zu schärfen. Bislang gibt es in Deutschland jedoch keine rechtliche Grundlage für eine solche Bestrafung.

Konsequenzen und Herausforderungen

Eine der zentralen Herausforderungen bei der Umsetzung des Vorschlags des Bürgerrats wäre die Schaffung einer Art „Wahrheitsbehörde“, die darüber entscheidet, was als wahr oder falsch gilt. Ein Rückblick auf die Zeit der Corona-Pandemie zeigt, dass selbst von staatlichen Stellen verbreitete Informationen nicht immer korrekt waren. Personen, die beispielsweise den Fremdschutz der Impfung anzweifelten und damit Aussagen machten, die in den Protokollen des Robert-Koch-Instituts (RKI) vermerkt waren, hätten damals Gefahr laufen können, unter einen solchen Straftatbestand zu fallen.

Diese Maßnahme zielt jedoch nicht nur auf Corona-Leugner ab. Seit der Pandemie beobachtet der Verfassungsschutz die sogenannte „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“, bei der insbesondere Coronakritiker im Fokus stehen. Im aktuellen Verfassungsschutzbericht werden 1.600 Personen diesem Spektrum zugeordnet. Ein Straftatbestand für Desinformation könnte dem Staat ein effektiveres Mittel an die Hand geben, um gegen solche Personen vorzugehen. Über eine mögliche Strafhöhe hat der Bürgerrat jedoch keine Angaben gemacht.

Unterschiedliche Meinungen in der Bevölkerung

Obwohl die Empfehlung des Bürgerrats innerhalb dieser Gruppe eine hohe Zustimmung erhielt, sieht die Akzeptanz in der breiten Bevölkerung anders aus. In einer Online-Abstimmung sprachen sich zwar 61 Prozent der Teilnehmer für den Vorschlag aus, was jedoch deutlich unter den 91 Prozent des Bürgerrats liegt. Ein zentraler Diskussionspunkt bleibt die Frage, wie ein solches Gesetz mit der im Grundgesetz verankerten Meinungsfreiheit in Einklang gebracht werden kann. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit schützt grundsätzlich auch die Verbreitung von Falschinformationen, solange diese nicht gezielt zur Manipulation der Öffentlichkeit dienen.

Diese Problematik ist dem Bürgerrat bewusst. Daher betont er die Notwendigkeit, die im Grundgesetz verbriefte Meinungsfreiheit bei der Ausarbeitung und Umsetzung eines solchen Gesetzes zu beachten. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf apollo-news.net.

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