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Erleichterung in Apolda: Intensivtäter Tarik J. nach Marokko abgeschoben

After a decade of criminal activity in Apolda, infamous offender Tarik J. (42) was deported to Morocco, bringing relief to the town's residents following numerous offenses ranging from drug crimes to assault, facilitated by a collaborative effort from local and state officials.

In der thüringischen Kleinstadt Apolda, mit rund 23 000 Einwohnern, herrscht große Erleichterung. Ein langjähriges Problem hat endlich ein Ende gefunden: Tarik J. (42), ein abgelehnter Asylbewerber aus Marokko, wurde nach zehn Jahren in sein Heimatland abgeschoben. Die Liste seiner Vergehen ist lang und einschüchternd.

Innerhalb von nur drei Monaten beging Tarik J. ganze 36 Straftaten. Diese reichten von Drogendelikten, Hehlerei, Beleidigungen, Bedrohungen, Nötigung, tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte bis hin zu Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung. Mehrere Jahre verbrachte er im Gefängnis, nur um nach seiner Entlassung erneut straffällig zu werden.

Abschiebung nach Marokko

Nach einem intensiven Hilferuf von Christiane Schmidt-Rose (65, CDU), der Landrätin des Weimarer Landes, und Olaf Müller (65, parteilos), dem Bürgermeister von Apolda, griff Thüringens Innenminister Georg Maier (57, SPD) den Fall auf. Mit Erfolg: Am Donnerstagabend wurde Tarik J. um 18.30 Uhr von Flughafen Frankfurt/Main aus nach Casablanca geflogen. Begleitet von vier Beamten landete er laut einem Sprecher des Innenministeriums um 20.33 Uhr mit Flug AT 811 in Marokko.

Vor der Abschiebung war Tarik J. in Rheinland-Pfalz in Abschiebehaft untergebracht. Verzögerungen bei der Ausstellung seines Passes hatten zuvor eine Abschiebung verhindert, obwohl er selbst das Land verlassen wollte. Erst in der letzten Woche trafen die dringend benötigten Pass-Ersatzpapiere ein, die die Abschiebung ermöglichten.

Gerichtsverfahren vorerst eingestellt

Obwohl Tarik J. eigentlich am Freitag vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Weimar erscheinen sollte, unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. Sprecherin Inez Gloski erklärte, dass die Staatsanwaltschaft gemäß Paragraf 154 b StPO, wonach nicht weiterverhandelt wird, sobald eine Abschiebung in ein anderes Land erfolgt, das Verfahren ausgesetzt hat. Sollte Tarik J. jedoch erneut nach Deutschland einreisen und gefasst werden, wird der Prozess fortgesetzt.

Tarik J. ist den Behörden übrigens unter drei verschiedenen Identitäten bekannt. Sein Asylantrag, den er 2014 über Italien gestellt hatte, wurde schon vor Jahren abgelehnt. Doch trotz seines Status konnte er bis vor Kurzem weiter in Deutschland bleiben und versetzte die Kleinstadt Apolda in Angst und Schrecken. Nun ist dieser Alptraum für die Bewohner endlich vorüber.

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