Mügeln investiert in neue Ampeln: Sicherheit an Unfallschwerpunkten erhöhen!

Die Stadt Mügeln freut sich über zwei neue Ampeln, die dazu beitragen sollen, die Verkehrssicherheit in der Region zu erhöhen. Der Plan des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (Lasuv) wurde Ende Oktober 2024 bekannt gegeben, jedoch bleibt der Zeitpunkt der Investition ungewiss, da der sächsische Haushalt für 2025 noch nicht vorliegt. Besondere Bedeutung erhält diese Baumaßnahme, da der Doppelhaushalt für 2024 und 2025 vorgesehen ist. Die Staatsregierung plant einen Kabinettsbeschluss am 18. März, mit der Beratung des Entwurfs im Sächsischen Landtag am 24. März.
Derzeit befindet sich der Freistaat Sachsen in einer vorläufigen Haushaltsführung. Die Unklarheit über die finanziellen Mittel für den Straßenbau in den Jahren 2025 und 2026 sorgt für Besorgnis. Es ist anzumerken, dass der Haushaltsplan des Freistaates Kürzungen enthalten wird. Während die Ausschreibung für Planungsleistungen bereits vorbereitet ist, kann sie aufgrund der noch ausstehenden Haushaltsbeschlüsse nicht abschließend umgesetzt werden.
Geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
Die Stadt Mügeln hat einen Eigenanteil von 26.700 Euro in ihrem Etat für 2025 eingeplant. Eine der neuen Ampeln wird an der Kreuzung der August-Bebel-Straße (S41) mit der Ortsumfahrung installiert, welche als Unfallschwerpunkt gilt. Durch die Installation von Lichtsignalen an allen Zufahrten zur Kreuzung sowie an Fußgängerüberwegen wird die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht. Die zweite Ampel wird an der Kreuzung der Döbelner Straße mit der Ortsumfahrung platziert, die nicht als Unfallschwerpunkt eingestuft ist.
Das Lasuv strebt eine „Stetigkeit der Verkehrsführung“ an, erkennt jedoch an, dass aufgrund der Entfernung keine Koordinierung der beiden Ampeln möglich ist. Der Zeitplan für die technische Nachrüstung der Kreuzungen bleibt aktuell unbekannt. Während der Arbeiten müssen die Anwohner jedoch keine größeren Einschränkungen befürchten, da keine Sperrungen oder Umleitungen vorgesehen sind. Lediglich geringfügige Einschränkungen und Ampelregelungen während der Bauzeit werden erwartet.
Der Haushaltskontext und seine Auswirkungen
Die Unsicherheit in Sachsen steht im Kontext zu den jüngsten Entwicklungen im Bundeshaushalt. Der Bundestag beschloss am 2. Februar 2024 den Haushaltsgesetz 2024, das Ausgaben von 476,81 Milliarden Euro vorsieht, wobei eine Nettokreditaufnahme von 39,03 Milliarden Euro eingeplant ist. Die Ausgaben steigen um 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ein zentraler Punkt der Haushaltsberatungen war die Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im November 2023 die Verfassungswidrigkeit des Haushaltsgesetzgebers in den Raum stellte. Diese Situation wirft Fragen zu den künftigen Finanzierungsmodellen auf, die auch den sächsischen Haushalt betreffen könnten.
Die Verhandlungen im Bundestag sind bereits umfassend gewesen. In über 68 Stunden wurden mehrere Änderungsanträge behandelt, wobei die SPD den Haushalt als Stärkung der inneren, äußeren und sozialen Sicherheit bezeichnete, während die AfD Kritik an neuen Milliardenverpflichtungen übte. Dies lässt ahnen, dass die ausstehenden Entscheidungen im Freistaat Sachsen stark von den bundespolitischen Rahmenbedingungen abhängen werden.
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