Fördermittel für demokratische Projekte: Jetzt Bewerbungen einreichen!

Der Landkreis Mittelsachsen fördert bis 31. März 2025 Projekte zur Stärkung der Demokratie und Gewaltprävention mit bis zu 7500 Euro.
Der Landkreis Mittelsachsen fördert bis 31. März 2025 Projekte zur Stärkung der Demokratie und Gewaltprävention mit bis zu 7500 Euro.

Der Landkreis Mittelsachsen hat einen neuen Förderaufruf gestartet, der sich auf die Stärkung des demokratischen Engagements und die Prävention von Gewalt und Extremismus konzentriert. Diese Initiative wurde möglich durch eine erfolgreiche Bewerbung des Landkreises um Unterstützung aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Ab sofort können nichtstaatliche Organisationen Anträge auf Fördermittel in Höhe von maximal 7500 Euro pro Projekt einreichen, wobei die Projekte in diesem Jahr abgeschlossen werden müssen. Die Frist für die Einsendung der Projektanträge endet am 31. März 2025. Die Ausschreibung ist auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen veröffentlicht.

Interessierte, die Unterstützung bei der Ausarbeitung ihrer Projektideen benötigen, können sich an die externe Fach- und Koordinierungsstelle im Verein Freiberger Agenda 21 wenden. Diese Stelle ist unter der Telefonnummer 03731 1682212 sowie per E-Mail unter demokratieleben@freibergeragenda21.de erreichbar. Dabei wird eine professionelle Begleitung der Projekte angestrebt, um die Qualität und Wirkung der Initiativen zu maximieren.

Aktionsplan „Toleranz ist ein Kinderspiel“

Im Kontext dieser Förderungen steht der Aktionsplan „Toleranz ist ein Kinderspiel“, der nun in die dritte Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ geht. Dieser Plan zielt darauf ab, das zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie und gegen Extremismus zu unterstützen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert jährlich einen Aktions- und Initiativfonds sowie einen Jugendfonds für geförderte Kommunen. Seit dem Jahr 2010 wurden in diesem Rahmen bereits rund 500 Projekte erfolgreich umgesetzt.

Ein wichtiger Bestandteil des Aktionsplans ist die Einrichtung eines Jugendforums, das von Jugendlichen eigenständig organisiert und geleitet wird. Dieses Forum hat Stimmrecht im Begleitausschuss und kann Beschlüsse treffen, die auf die Zusammenarbeit mit gewählten Kreis- oder Gemeindevertretungen abzielen. Die Aktivitäten des Jugendforums sollen von allen Gremien der „Partnerschaft für Demokratie“ unterstützt werden, um die Sichtbarkeit und Vermittlung der Projekte zu fördern.

Rechtsrahmen und Zukunftsperspektiven

Die Förderung von Projekten im Rahmen dieser Maßnahmen wird zusätzlich durch das neue Demokratiefördergesetz gestärkt, das am 16. Februar 2023 von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde. Dieses Gesetz markiert einen Meilenstein für die engagierte Zivilgesellschaft und beauftragt den Bund erstmals gesetzlich mit der Demokratieförderung und der Extremismusprävention. Es soll Planungssicherheit für Fördermittelnehmer bieten und die Finanzierung von demokratischen Maßnahmen gewährleisten.

Das Demokratiefördergesetz ermöglicht nun auch die Förderung von Projekten für Erwachsene, was im vorherigen Bundesprogramm nicht möglich war. Dies unterstreicht die Entwicklungsoffenheit des Gesetzes, das flexibel auf neue Herausforderungen reagieren kann, die durch Menschen- und Demokratiefeindlichkeit entstehen. Die Erarbeitung des Gesetzes wurde im intensiven Austausch mit über 200 Dachverbänden, Fachorganisationen und Wissenschaftlern begleitet, deren Anregungen in den Gesetzesentwurf eingeflossen sind.

Insgesamt zeigt sich, dass die Initiativen zur Unterstützung von Demokratie und Toleranz im Landkreis Mittelsachsen nicht nur breit gefächert sind, sondern auch einen nachhaltigen und wirkungsvollen Beitrag zur zivilgesellschaftlichen Entwicklung leisten sollen. Diese Maßnahmen sind von zentraler Bedeutung in einer Zeit, in der der gesellschaftliche Zusammenhalt immer wieder auf die Probe gestellt wird.

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