Polizei schlägt Alarm: Drogen und Alkohol am Steuer in Bernburg!

Am Freitag, dem 16. März 2025, fanden in verschiedenen Orten des Bundeslandes Sachsen-Anhalt mehrere Verkehrskontrollen statt, bei denen bei mehreren Fahrern Anzeichen einer eingeschränkten Fahrtüchtigkeit festgestellt wurden. Diese Kontrollen sind Teil umfassender Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr.
In Bernburg kontrollierte die Polizei am Nachmittag einen 19-jährigen Fahrer, der auf einem Leichtkraftrad in der Dessauer Straße unterwegs war. Bei der Kontrolle wurden klare Hinweise auf den Konsum von Betäubungsmitteln entdeckt. Ein freiwilliger Schnelltest ergab ein positives Ergebnis, was zur Entnahme von Blutproben führte, um Beweise zu sichern. Die Weiterfahrt des Fahrers wurde für 24 Stunden untersagt, und die Führerscheinstelle wurde informiert, um weitere Maßnahmen einzuleiten, wie sachsen-anhalt.de berichtet.
Nur kurze Zeit später wurde ein 24-jähriger Fahrer mit einem E-Roller in der Hohen Straße kontrolliert. Auch hier stellte die Polizei einen starken Atemalkoholgeruch fest. Ein freiwilliger Test ergab einen Wert von 0,98 Promille, während ein zusätzlich durchgeführter Drogen-Schnelltest ebenfalls positiv ausfiel. Die Folgen waren ähnlich wie bei der vorherigen Kontrolle: Die Weiterfahrt wurde untersagt, und auch diesem Fahrer wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet, jedoch durfte der Mann die Dienststelle nach dem Vorfall wieder verlassen.
Verkehrsunfall in Groß Börnecke
Am Samstag, dem 17. März 2025, ereignete sich in Groß Börnecke ein Verkehrsunfall mit einem leicht verletzten Fahrer. Ein 66-jähriger Mann, der mit einem Kleintransporter vom Typ Ford Transit unterwegs war, übersah in der Schneidlinger Straße einen geparkten PKW, einen Ford Fiesta. Der Zusammenstoß führte zu einer leichten Verletzung des Fahrers, der anschließend ins Klinikum eingeliefert werden musste. Die Feuerwehr wurde zur Bindung von Betriebsstoffen hinzugezogen, und ein Abschleppdienst holte das Unfallverursacherfahrzeug ab. Der Eigentümer des geparkten Fahrzeugs konnte nicht erreicht werden, sodass eine Mitteilung hinterlassen wurde.
Ermittlungen in Schönebeck
In der Stadt Schönebeck zeigte sich am Sonntagmorgen, dass auch dort die Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit einen hohen Stellenwert hat. Ein 20-jähriger Fahrer eines VW Polo wurde im Burgwall angehalten. Hier stellte die Polizei ebenfalls einen starken Atemalkoholgeruch fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen besorgniserregenden Wert von 1,56 Promille. Auch hier folgten Maßnahmen: Die Weiterfahrt wurde untersagt, und es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Eine Blutprobe wurde zur Beweissicherung entnommen, was ihn bis zu einer richterlichen Entscheidung rechtlich daran hinderte, Kraftfahrzeuge zu führen.
Die im Straßenverkehr geltenden Regelungen zur Verkehrstüchtigkeit sind klar definiert. Verkehrstüchtigkeit bezeichnet die geistige und körperliche Fähigkeit, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen, was in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt ist. Wichtige Einflussfaktoren, die die Verkehrstüchtigkeit einschränken können, sind insbesondere Medikamente, Alkohol und Drogen, die in hohem Maße die Reaktionsfähigkeit eines Fahrers beeinträchtigen können, wie auch bussgeldrechner.org erläutert. Die Polizei hat das Recht, Verkehrstüchtigkeitskontrollen durchzuführen gemäß § 36 der StVO. Bei festgestellten Mängeln können Bußgelder und mögliche Fahrverbote ausgesprochen werden.
Die heutigen Kontrollen verdeutlichen einmal mehr die Relevanz der Sicherheit im Straßenverkehr. Bei Unsicherheiten im Umgang mit dem eigenen Fahrzeug sollte der öffentliche Personennahverkehr in Betracht gezogen werden, um Risiken zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
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