Tierqual in Bad Lauchstädt: 128 Hunde aus unwürdigen Bedingungen gerettet!

Bürgermeister Runkel bestätigt unzulässiges Hundefleischgewerbe in Bad Lauchstädt; 128 verwahrloste Hunde sichergestellt.
Bürgermeister Runkel bestätigt unzulässiges Hundefleischgewerbe in Bad Lauchstädt; 128 verwahrloste Hunde sichergestellt.

In Bad Lauchstädt hat ein skandalöser Fall von Tiermisshandlung ein großes Echo ausgelöst. Laut dem MDR haben die Behörden 128 verwahrloste Hunde aus einer Pension sichergestellt. Diese Maßnahme erfolgte nach einer Vielzahl von Beschwerden über die Betreiberin, die das Gewerbe weder bei der Stadt noch beim Veterinäramt angemeldet hatte.

Bad Lauchstädts Bürgermeister Christian Runkel (CDU) bestätigte, dass es bereits seit längerem regelmäßen Kontakt zwischen der Stadt und der Betreiberin gegeben hatte. Trotz dieser Bemühungen schien die betroffene Einrichtung unkontrolliert zu bleiben. So kam es, dass die Stadt das Veterinäramt über Unstimmigkeiten informierte, welches bislang jedoch keine Stellungnahme zu dem Vorfall abgegeben hat. Interessanterweise versuchte die Beschuldigte, in Halle erneut ein Hundegewerbe anzumelden, was von der Stadt aus Datenschutzgründen nicht bestätigt oder dementiert wurde.

Razzia in Bad Lauchstädt

Am Mittwochmorgen war das Gelände der Pension Schauplatz eines großangelegten Einsatzes, wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtete. Über ein Dutzend Fahrzeuge parkten vor einer eingestürzten Baracke, und das Gelände war von einem regem Treiben geprägt. Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes, des Veterinäramts sowie zahlreiche Tierheimmitarbeiter waren vor Ort, um die Hunde unter menschenunwürdigen Bedingungen zu retten. Unter den sichergestellten Tieren befand sich ein kleiner Mischling, der neugierig durch die Stäbe eines Bauzauns schaute.

Die Zahl der sichergestellten Hunde zeigt, dass die Situation ernster war als zunächst angenommen. Zuvor war von 119 Tieren die Rede gewesen. Diese Hunde werden nun an verschiedene Tierheime in Deutschland verteilt. Die Behörden sind um Sicherheit und das Wohlergehen der Tiere bemüht, jedoch wurde vielfach darauf hingewiesen, dass die Rahmenbedingungen im Tierschutzgesetz noch Reformbedarf aufweisen.

Tierschutzgesetz und Tierwohl

Das in Deutschland geltende Tierschutzgesetz (TierSchG)reich ist essenziell für den Schutz von Tieren, einschließlich Wirbeltieren wie Hunden. Es verbietet das Zufügen von vermeidbarem Schmerz und Leid ohne vernünftigen Grund. Laut Tierschutzbund sind Verstöße gegen dieses Gesetz sowohl als Tierquälerei als auch als Sachbeschädigung strafbar. Dennoch berichten Tierschutzaktivisten häufig über die unzureichenden Haltungsbedingungen in ähnlichen Einrichtungen, die häufig unbeobachtet bleiben.

Die jüngsten Geschehnisse in Bad Lauchstädt zeigen auf, wie wichtig es ist, dass Behörden schnell und konsequent handeln. Sollte es zu weiteren Vorfällen von Misshandlung kommen, könnte dies fatale Folgen für viele Tiere haben. Anträge zur Reform des Tierschutzgesetzes, die den Tierschutzvereinen mehr Möglichkeiten geben würden, klagen zu können, sind in der öffentlichen Diskussion.

Die Missstände in Bad Lauchstädt sind ein klarer Hinweis darauf, dass es dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich der Kontrolle von Tierhaltungen und dem Schutz der Tiere gibt. Nur durch konsequentes Handeln der Behörden kann sichergestellt werden, dass solche Vorfälle nicht zur Regel werden.

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