Sachsen-Anhalt: Pensionskosten steigen rasch – Was kommt auf uns zu?

Magdeburg wird mit steigenden Pensionsausgaben konfrontiert, die bis 2035 auf 730 Millionen Euro ansteigen könnten.
Magdeburg wird mit steigenden Pensionsausgaben konfrontiert, die bis 2035 auf 730 Millionen Euro ansteigen könnten.

Sachsen-Anhalt steht vor einer finanziellen Herausforderung im Bereich der Beamtenversorgung. In den kommenden Jahren müssen die Ausgaben signifikant steigen, um die Altersbezüge decken zu können. Aktuell belaufen sich die Versorgungsausgaben auf etwa 412 Millionen Euro, doch Prognosen zufolge könnten diese bis 2035 auf rund 730 Millionen Euro anwachsen, wie Welt berichtet.

Ein zentraler Punkt dieser Thematik ist der Pensionsfonds, der ins Leben gerufen wurde, um die Altersbezüge zu finanzieren. Es wird jedoch erwartet, dass Geld aus diesem Fonds erst entnommen werden kann, nachdem die Kosten für Beamte, die ab 2007 in den Dienst übernommen wurden, vollständig gedeckt sind. Eine vollständige Refinanzierung aus dem Pensionsfonds könnte frühestens ab 2041 realisierbar sein. Dies bedeutet, dass die Versorgungsausgaben für die bis Ende 2006 übernommenen Beamten dauerhaft aus dem Landeshaushalt finanziert werden müssen.

Empfehlungen des Landesrechnungshofs

Der Landesrechnungshof von Sachsen-Anhalt hat konkrete Empfehlungen zur Bewältigung dieser finanziellen Situation ausgesprochen. Er fordert eine Anpassung des Personalbestands und eine restriktive Verbeamtungspraxis. Die Empfehlung sieht vor, dass Verbeamtungen nur für hoheitliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel in der Polizei, stattfinden sollten. In anderen Bereichen, etwa bei Lehrkräften, empfiehlt der Rechnungshof, die Beschäftigten als Angestellte einzustellen, um Pensionszahlungen zu vermeiden.

Zusätzlich warnt der Landesrechnungshof davor, den Pensionsfonds durch den Landtag aufzulösen und für andere Zwecke zu verwenden. Solche Vorgehensweisen könnten die langfristige Finanzierung der Altersbezüge gefährden.

Regelungen zur Beamtenversorgung

Die Regelungen zur Beamtenversorgung in Sachsen-Anhalt sind im Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG LSA) verankert, das zuletzt am 11. Oktober 2019 geändert wurde. Diese Vorschriften umfassen unter anderem eine Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre, beginnend ab 2019. Eine Ausnahme gilt für Beamte, die 45 Dienstjahre vorweisen können, die in den ruhestand mit 65 Jahren gehen können.

Darüber hinaus wurden besondere Regelungen für verschiedene Berufsgruppen festgelegt. Die Altersgrenze für Polizeivollzugsbeamte wurde von 60 auf 62 Jahre angehoben, während die Regelaltersgrenze für Feuerwehrkräfte bei 60 Jahren bleibt. Bei vorzeitigem Ruhestand können bis zu 10,8 Prozent Pensionsabschläge anfallen. Die Anhebung des Hinzuverdienstbetrags auf 450 Euro pro Monat ermöglicht eine gewisse finanzielle Flexibilität für Ruheständler.

Diese Regelungen und die wachsenden Ausgaben machen deutlich, dass eine umfassende Reform der Beamtenversorgung notwendig ist, um die steigenden finanziellen Verpflichtungen des Landes nachhaltig zu gestalten. Weitere Informationen und Merkblätter zur Beamtenversorgung sind online verfügbar, wie Besoldung Sachsen-Anhalt aufzeigt.

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