Magdeburg führt neue Beherbergungssteuer ein – Was Urlauber wissen müssen!

Magdeburg führt ab April 2025 eine Beherbergungssteuer von 5 % ein. Hotelbetreiber äußern Bedenken, während die Stadt Investitionen betont.
Magdeburg führt ab April 2025 eine Beherbergungssteuer von 5 % ein. Hotelbetreiber äußern Bedenken, während die Stadt Investitionen betont.

Ab dem 1. April 2025 wird in Magdeburg eine Beherbergungssteuer von 5% auf den Übernachtungspreis für alle zahlenden Gäste erhoben. Dies wurde durch die Einstellungen der Stadtregierung beschlossen, um zusätzliche Einnahmen für die Infrastruktur im Tourismussektor zu generieren. Hotelbetreiber äußern jedoch Bedenken hinsichtlich der bürokratischen Hürden, die mit der neuen Regelung einhergehen und die Verwaltungskosten erhöhen könnten. In diesem Zusammenhang zeigt die Wirtschaftsbeigeordnete Sandra Yvonne Stieger (CDU) Verständnis für die Sorgen der Betreiber, betont jedoch die Notwendigkeit, in die touristische Infrastruktur zu investieren.

Die Einführung dieser Steuer kommt zu einem Zeitpunkt, an dem der Tourismus in Magdeburg floriert. Eine aktuelle Studie weist darauf hin, dass der Bruttoumsatz des Tourismus in der Stadt im Jahr 2023 bei 459,5 Millionen Euro lag, was einem Anstieg von 9,5 % im Vergleich zu 2019 entspricht. Davon verbleiben rund 210 Millionen Euro als Einkommen durch den Tourismus in der Stadt. Trotz der neuen Abgabe erwartet Stieger keine signifikanten Rückgänge bei den Übernachtungszahlen.

Details zur Beherbergungssteuer

Die Steuer, die direkt vom Gast an die Beherbergungseinrichtung zu zahlen ist, gilt nicht nur für Hotels, sondern auch für die gelegentliche Vermietung von Zimmern oder Wohnungen. Bestimmte Übernachtungen sind steuerfrei, darunter die von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren, sowie von Teilnehmern an Klassenfahrten und deren Begleitpersonen. Auch Mitglieder anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und deren Begleitpersonen sind von der Steuer befreit.

Beherbergungseinrichtungen, die vor dem 14. Dezember 2024 existiert haben, müssen ihre Daten bis zum 14. März 2025 an die Stadt übermitteln. Neu eröffnete Einrichtungen haben einen Monat nach ihrer Eröffnung Zeit zur Anmeldung. Änderungen oder Abmeldungen sind ebenso binnen eines Monats zu melden. Die eingezogene Steuer muss 15 Tage nach Ablauf des Monats oder Quartals bei der Stadt angemeldet und ebenfalls fristgerecht entrichtet werden.

Vergleich mit anderen Städten und Regionen

In Sachsen-Anhalt erheben bereits mehrere Städte Beherbergungssteuern, wie z.B. Wittenberg, Quedlinburg und Bad Schmiedeberg. Diese Städte generierten im Jahr 2022 rund 1,1 Millionen Euro durch Gäste-Beiträge. Auch in Halle, wo seit Januar 2023 ein Beitrag von 4 % gefordert wird, gibt es Ausnahmen für bestimmte Personengruppen. Im bundesweiten Vergleich erheben über 50 Städte in Deutschland Beherbergungssteuern, die in ihrer Höhe variieren. In Dresden beträgt die Steuer 6 % und in Berlin sogar 7,5 % auf den Netto-Übernachtungspreis. In Eisenach liegt die Pauschale bei bis zu 2 Euro pro Gast und Nacht, während Heimbach in der Eifel mit 9 % eine der höchsten Steuern Deutschlands eingeführt hat.

Die bemerkenswerte Entwicklung des Tourismus in Magdeburg, gepaart mit der Einführung der Beherbergungssteuer zur Förderung der heimischen Infrastruktur, könnte einen bedeutenden Schritt für die Stadt darstellen, um im Wettbewerb mit anderen touristischen Destinationen auf dem nationalen Markt weiterhin erfolgreich zu bestehen.

Für weitere Informationen rund um die neue Beherbergungssteuer sowie Kontaktmöglichkeiten steht die Stadt Magdeburg zur Verfügung. Details können auf der offiziellen Internetseite www.magdeburg.de/Beherbergungssteuer eingesehen werden.

Zusammengefasst zeigt sich, dass Magdeburg mit der Einführung der Beherbergungssteuer einen neuen Weg in Richtung einer nachhaltigen touristischen Entwicklung einschlägt, während die Wirtschaftstreibenden aufgefordert werden, sich auf die sich verändernden Rahmenbedingungen einzustellen.

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