Hüpfburg-Debakel in Magdeburg: Windböe verletzt neun Menschen!

Am 16. März 2025 bleibt das tragische Unglück beim Elbefest der Wohnungsgenossenschaft Magdeburg (MWG) im Gedächtnis der Stadt. Das Familienfest, das Anfang Mai 2024 stattfand, wurde zum Schauplatz eines erschreckenden Vorfalls, als eine Windböe eine große Hüpfburg erfasste. Während zahlreiche Kinder darauf spielten, wurde das Luftkissen teilweise in die Elbe geweht. In der Folge wurden insgesamt neun Menschen verletzt, darunter sechs Kinder, und das Fest musste abruptly beendet werden.
Rettungskräfte reagierten sofort auf die alarmierenden Szenen. Mitglieder der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) waren vor Ort und halfen dabei, die Kinder aus dem Wasser zu retten. Ulrich Claus, der Einsatzleiter, schilderte, dass zu Beginn unklar war, wie viele Kinder tatsächlich in den Fluss gefallen waren. Die Rettungskräfte setzten Boote ein, um nach den in der Elbe treibenden Personen zu suchen. Glücklicherweise gab es schließlich keine vermissten Kinder zu vermelden; alle konnten gerettet werden. Unter den Verletzten befanden sich auch drei Erwachsene, die ebenfalls leicht verletzt wurden. Zwei Rettungsschwimmer der DLRG benötigten sogar ärztliche Behandlung.
Ermittlungen und Sicherheitsvorkehrungen
Der Betreiber der Hüpfburg steht seither im Fokus der Ermittlungen der Polizei. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt. Teile der Hüpfburg wurden für weitere Untersuchungen sichergestellt, wobei eine Entscheidung über eine mögliche Anklage in absehbarer Zeit erwartet wird. Dies wirft einmal mehr die Frage zu den Sicherheitsvorkehrungen bei der Nutzung von Hüpfburgen auf, insbesondere angesichts häufiger Unfälle, wie sie auch in Magdeburg vermutet werden.
Gemäß Berichten haben Mieter bei der Nutzung solcher Hüpfburgen nicht nur die Aufgabe, sich an die Sicherheitsvorkehrungen zu halten, sondern müssen auch in Sicherheitsfragen geschult werden. Dazu gehört das korrekte Verankern der Hüpfburg mit Erdnägeln, Schilderplatten und Sandsäcken. Der Betreiber trägt die Verantwortung für den sicheren Betrieb der Hüpfburg, was auch regelmäßige Kontrollen der Luftfüllung umfasst. Ein Mangel an ausreichender Luftfüllung oder Störungen durch widrige Wetterverhältnisse können fatale Folgen haben.
Rechtliche Aspekte und Betreiberverantwortung
Wie aus Rechtsprechung hervorgeht, muss ein Hüpfburgbetreiber sicherstellen, dass seine Attraktion nicht nur für Kinder, sondern auch für möglicherweise anwesende Erwachsene sicher ist. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz verdeutlicht, dass Betreiber für die Überwachung der Hüpfburg verantwortlich sind. Wenn diese Pflichten vernachlässigt werden, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen, wobei auch Gehilfen des Veranstalters in die Haftung gezogen werden können.
In Anbetracht dieser tragischen Ereignisse in Magdeburg bleibt es abzuwarten, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit bei ähnlichen Veranstaltungen ergriffen werden, um die Sicherheit der Kinder und Familien zukünftig zu gewährleisten. Oberbürgermeisterin Simone Borris sprach den Rettungskräften ihren Dank für den schnellen Einsatz aus und die Bedeutung von Sicherheitsvorkehrungen wurde erneut unterstrichen, um solche Vorfälle in der Zukunft zu vermeiden.
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