Grundsteuerreform 2025: Welche Änderungen Sie beachten müssen!

Magdeburg informiert über fällige Grundbesitzabgaben, Änderungen der Grundsteuer und neue Hebesätze ab 2025.
Magdeburg informiert über fällige Grundbesitzabgaben, Änderungen der Grundsteuer und neue Hebesätze ab 2025.

Der 4. Februar 2025 bringt für viele Grundstückseigentümer in Deutschland wesentliche Informationen über die anstehenden Grundbesitzabgaben mit sich. Insbesondere die Fälligkeit der Grundsteuer und die Änderungen bei den Straßenreinigungsgebühren stehen im Fokus. Laut Magdeburg.de müssen die betroffenen Beträge bis zu vier Terminen gezahlt werden: am 15. April, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Für Bürger, die eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt haben, erfolgt die Abbuchung der fälligen Beträge automatisch. Wichtig ist jedoch, dass Daueraufträge in Eigenverantwortung angepasst werden müssen. Der Fachbereich Finanzservice mahnt die Zahler, lediglich die im Bescheid festgesetzten Beträge zu bezahlen. Der Grund für die späte Zustellung der Grundsteuerbescheide liegt in der notwendigen Anpassung der Software.

Neuer Hebesatz und reformierte Gebühren

Eine entscheidende Neuerung in diesem Jahr ist der Beschluss des Stadtrates von Magdeburg, der am 5. Dezember 2024 gefasst wurde. An diesem Tag wurden nicht nur die neuen Grundsteuerhebesätze für 2025 beschlossen, sondern auch eine Änderung der Straßenreinigungsgebühren. Beide Satzungen wurden im Amtsblatt Nummer 26 vom 20. Dezember 2024 veröffentlicht.

Zusätzlich erfolgt 2025 die Umsetzung der Grundsteuerreform, die bereits seit dem 18. Oktober 2019 in den parlamentarischen Gremien diskutiert wird. Der Deutsche Bundestag hatte damals für ein umfassendes Gesetzespaket gestimmt, das die bestehende Grundsteuerregelung grundlegend reformiert. Die bisherigen Bemessungsgrundlagen wurden vom Bundesverfassungsgericht verworfen. Künftig wird die Grundsteuer nicht nur auf Basis des Grundstückswertes, sondern auch unter Berücksichtigung von Mieteinnahmen ermittelt.

Einfluss der Reformen auf die Kommunen

Wie Wohneigentum NRW berichtet, sind Grundsteuern eine der ältesten Formen der direkten Besteuerung und spielen eine essentielle Rolle in der Finanzierung der kommunalen Haushalte. Ab 2025 haben die Kommunen die Möglichkeit, individuelle Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien festzulegen, was in 55 von 396 nordrhein-westfälischen Städten bereits geplant ist.

Diese Reformen bringen individuelle Verschiebungen mit sich, wobei einige Städte die Grundsteuer erhöhen möchten. Betroffene sollten darauf achten, die Grundlagen des Grundsteuerwerts zu überprüfen, da fehlerhafte Bewertungen durch das Finanzamt korrigiert werden können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass 2025 sowohl für Eigentümer als auch für Kommunen zahlreiche Änderungen in Bezug auf die Grundsteuer und die damit verbundenen Gebühren anstehen. Diese Reformen sollen nicht nur mehr Fairness in der Besteuerung schaffen, sondern auch die finanziellen Grundlagen der Gemeinden stärken, während gleichzeitig mögliche Mehrbelastungen für Wohngrundstücke abgefedert werden.

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