Revolution im Gesundheitswesen: Neues Gesetz für bessere Krankenhausversorgung!

Am 29. Dezember 2024 trat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in Kraft, das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) initiiert wurde. Die Reform zielt darauf ab, die Behandlungsqualität in Kliniken zu verbessern und eine flächendeckende medizinische Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, zu gewährleisten. Zudem soll eine Entlastung der Kliniken von Bürokratie und ökonomischem Druck erreicht werden.
Dennoch bleibt die Umsetzung der Reform unklar. Angret Neubauer, Geschäftsführerin des SRH Klinikums Burgenlandkreis, äußerte, dass im Moment nicht genau abzuschätzen sei, welche konkreten Auswirkungen die Reform für das Klinikum und die Patienten mit sich bringe. Obwohl sich die Ziele der Reform positiv anhören, ergeben sich viele Fragen zu den praktischen Konsequenzen.
Geplante Veränderungen und Herausforderungen
In den kommenden Wochen wird das D+B über den Entwurf des KHVVG informieren. Am 15. Mai 2024 billigte das Bundeskabinett den Entwurf zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen. Der Gesetzgebungsprozess beginnt, und es wird erwartet, dass das Gesetz Anfang 2025 in Kraft tritt. Es ist wichtig zu beachten, dass das KHVVG nicht zustimmungspflichtig ist; Punkte, die die Länder betreffen, werden jedoch in zustimmungspflichtigen Rechtsverordnungen geregelt.
Die Krankenhausplanung bleibt weiterhin Sache der Länder, was potenzielle verfassungsrechtliche Konflikte zur Folge haben könnte. Bayern hat bereits angekündigt, Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen, sollte das KHVVG in seiner vorgeschlagenen Form umgesetzt werden.
Die Reform basiert auf dem „Eckpunktepapier: Krankenhausreform“ vom 10. Juli 2023. Zu den wichtigsten Zielen gehören die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung. Eine Einführung der Vorhaltevergütung zur Finanzierung von Behandlungskapazitäten soll erfolgen, und bis zu 60% der Betriebskosten sollen über diese Vergütung abgedeckt werden.
Zusätzlich werden die Zuweisung des Versorgungsauftrags und Mindestvorhaltezahlen für Behandlungsfälle festgelegt. Krankenhäuser haben Anspruch auf Vorhaltevergütung, wenn eine flächendeckende Versorgung erforderlich ist und andere Kliniken innerhalb von 40 Minuten erreichbar sind. Ein Transformationsfonds, der ab 2026 zur Finanzierung der Umstrukturierung der Krankenhäuser mit bis zu 50 Milliarden Euro bis 2035 zur Verfügung steht, soll dazu beitragen, eine wohnortnahe medizinische Versorgung auszubauen.
Die umstrukturierte medizinisch-pflegerische Versorgung wird durch sektorübergreifende Einrichtungen eingeführt. Ab dem 1. Januar 2027 wird die Einzelfallprüfung durch eine Stichprobenprüfung ersetzt, um den Prüfaufwand zu reduzieren. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 28. Juni 2024 geplant, und der Bundesrat wird sich am selben Tag mit dem Entwurf befassen, wie D+B berichtete.
Details | |
---|---|
Quellen |