In Deutschland werden ausreisepflichtige Personen unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen für mehrere Wochen in Abschiebehaft genommen. Laut MDR kann die Inhaftierung erfolgen, wenn die Gefahr besteht, dass die betroffene Person untertaucht oder sich der Abschiebung widersetzt. Personen, die afghanische Staatsbürger sind und deren Asyl-Anträge abgelehnt wurden, sowie Menschen, deren Visa abgelaufen sind, fallen in diese Kategorie.

Die Ausreisepflichtigkeit bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass eine sofortige Abschiebung erfolgt. Nach den rechtlichen Rahmenbedingungen können Abschiebungen aus verschiedenen Gründen, wie fehlende Reiseunterlagen oder krankheitsbedingte Reiseunfähigkeit, verzögert oder ausgesetzt werden. Dies ist Bestandteil der Regelungen zur Duldung, wie asyl.net erklärt.

Duldung: Ein vorübergehender Schutzstatus

Eine Duldung wird erteilt, wenn die Rückführung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, so bpb.de. Es handelt sich dabei nicht um einen Aufenthaltstitel, sondern um eine vorübergehende Bescheinigung, die das illegalen Verweilen in Deutschland rechtlich absichert. Eine Duldung kann für die Dauer von wenigen Tagen bis maximal sechs Monate gelten und muss von der Ausländerbehörde ausgestellt werden. Dies geschieht oft, wenn unklar ist, wie lange die Gründe für die Duldung bestehen bleiben.

Die Gründe für die Erteilung einer Duldung sind vielfältig. Menschen können aus humanitären oder persönlichen Gründen, wie etwa einer Krankheit oder einem minderjährigen Kind mit Aufenthaltserlaubnis, kollektive Beachtung finden. Bei einer Duldung bleibt der belastete Ausländer weiterhin an die Auflagen gebunden, die in Deutschland vorgegeben werden.

Rechte und Pflichten während der Duldung

Die Inhaber einer Duldung dürfen nach drei Monaten eine Beschäftigung aufnehmen; zuvor besteht ein Arbeitsverbot. Zu beachten ist, dass für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist. Bei bestimmten Berufen, wie Praktika oder Berufsausbildungen, entfallen diese Regelungen. Es gibt auch Anforderungen bezüglich der Residenzpflicht, die besagt, dass Geduldete in den ersten drei Monaten nur in einem Bundesland wohnen dürfen.

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Geduldete erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, was Ernährung, Unterkunft und Gesundheitsversorgung umfasst. Bei einem Aufenthalt von über 15 Monaten sind Geduldete berechtigt, höhere Sozialleistungen zu beanspruchen, während gleichzeitig Leistungskürzungen möglich sind, wenn ein rechtzeitiger Ausreisewunsch nicht erkennbar ist.

Der Anstieg der Zahl geduldeter Ausländer in Deutschland ist bemerkenswert. Pflanzliche Faktoren wie fehlende Rückführungen und das geringes Interesse der Herkunftsstaaten an Rückführungen sorgten für einen permanenten Anstieg. Zum 31. Dezember 2015 waren es bereits 155.103 Geduldete, und Experten erwarten einen Anstieg der Zahlen in der Zukunft.