Die Elbbrücke in Bad Schandau ist seit dem 7. November 2024 aufgrund von Einsturzgefahr gesperrt. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft der Region, da 31 Prozent der Unternehmen um ihre wirtschaftliche Existenz bangen. Laut einer Umfrage berichten 61 Prozent der Umfrageteilnehmer von Umsatzrückgängen, während 9 Prozent der Unternehmen einen Personalverlust beklagen. Zwei Drittel der Firmen verzeichnen zudem einen Rückgang an Aufträgen, was die prekäre Lage der betroffenen Betriebe weiter verstärkt.
Die Situation wird von Lukas Rohleder, dem IHK-Chef, als schwerwiegender eingeschätzt als vergangene Hochwasser- oder Brandsituationen. Eine Umfrage der IHK Dresden ergab, dass die Rückmeldungen nicht repräsentativ sind; von 4000 angeschriebenen Firmen antworteten lediglich 400. Um die Situation zu verbessern,fordern die Unternehmen finanzielle Unterstützung, legen jedoch besonderen Wert auf eine schnelle Wiederherstellung der Verkehrsanbindung. Die Entscheidung über die Zukunft der Brücke soll bis Juni 2025 fallen.
Verkehrsanpassungen und alternative Lösungen
Die betroffenen Unternehmen haben bereits ihre Liefer- und Produktionspläne an die neue Situation angepasst. Die verlängerten Fahrzeiten führen zu höheren Transportkosten. Um der Notlage zu begegnen, laufen Planungen für eine Behelfsbrücke sowie einen Neubau der Brücke. Es wird sogar erwogen, eine alte Eisenbahnbrücke oder eine neue Interimsbrücke zu nutzen. Die Firmen wünschen sich, dass die Behelfsbrücke noch im Jahr 2025 realisiert wird.
Der Tourismus in der Sächsischen Schweiz soll trotz der Verkehrsumleitungen nicht beeinträchtigt werden. Der Landkreis plant zusätzliche Personenfähren zwischen Bad Schandau und der gegenüberliegenden Elbseite, jedoch ist unklar, ob diese weiterhin kostenlos bleiben oder nur für Einheimische und Pendler nutzbar sind. Autofahrer können derweil nur auf die etwa 20 Kilometer entfernte Brücke in Pirna ausweichen. Die Kosten für die Fähren und zusätzlichen Busverbindungen belaufen sich auf monatlich 100.000 Euro, wobei das Land die Kosten übernehmen soll. Staatssekretär Thomas Kralinski hebt hervor, dass der Bund für die Kosten einer neuen oder Behelfsbrücke zuständig ist.