Waffen-Skandal in Sachsen-Anhalt: 52 gefährliche Objekte verschwunden!

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Waffenverschwinden im LKA Sachsen-Anhalt: Sicherheitslücken und unklare Verbleibe gefährlicher Gegenstände im Fokus des Rechnungshofs.

Waffenverschwinden im LKA Sachsen-Anhalt: Sicherheitslücken und unklare Verbleibe gefährlicher Gegenstände im Fokus des Rechnungshofs.
Waffenverschwinden im LKA Sachsen-Anhalt: Sicherheitslücken und unklare Verbleibe gefährlicher Gegenstände im Fokus des Rechnungshofs.

Waffen-Skandal in Sachsen-Anhalt: 52 gefährliche Objekte verschwunden!

Beim Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt sind alarmierende 52 Waffen und gefährliche Gegenstände verschwunden. Dies wurde in einem Bericht des Landesrechnungshofes (LRH) bekanntgegeben, der die Waffenbestände des LKA nach einer Prüfung unter die Lupe genommen hat. Die Untersuchung deckte erhebliche Sicherheitslücken auf, die laut LRH dringend behoben werden müssen. Unter den fehlenden Objekten sind acht scharfe Waffen sowie drei Granatwerfer. Die Beunruhigung über den Verbleib dieser Waffen ist groß, da sowohl das LKA als auch die Fachhochschule der Polizei keinerlei Auskunft geben können.

Der LRH stellte fest, dass 40 der verschwundenen Waffen an die Fachhochschule der Polizei verliehen waren, wo sie in den Bestand nicht zurückgekehrt sind. Außerdem gingen 12 Waffen im LKA selbst verloren. Die Tatsache, dass ein derartiger Verlust nicht einmal intern geklärt werden konnte, lässt auf gravierende organisatorische Mängel schließen. Der LRH kritisiert, dass das LKA und das Ministerium für Inneres und Sport über einen Zeitraum von mehr als sechs Jahren ihre Sammlung nicht kontrolliert haben. Dies muss als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, insbesondere in einem Bereich, in dem höchste Sicherheitsstandards gefordert sind.

Rechtswidrige Abgaben und Sicherheitsrisiken

Ein besonderes Augenmerk legte der Rechnungshof auf die rechtlichen Aspekte der Waffenausgaben des LKA. Es wurde festgestellt, dass mehr als 600 Waffen rechtswidrig an andere Behörden abgegeben worden sind, obwohl diese zur Vernichtung bestimmt waren. Der LRH fordert eine Überarbeitung der Kontrollmechanismen und die Einhaltung höchster Sorgfaltspflichten bei der Handhabung von Waffen und Munition. Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind die abgegebenen Waffen in keinem polizeibekannten Fall aufgetaucht, und die entsprechenden Ermittlungen wurden mittlerweile eingestellt.

Bedauerlicherweise gab es auch Meldungen, dass LKA-Mitarbeiter Patronen aus Schüttgutbehältern ohne Dokumentation entnommen haben. In insgesamt 413 Waffen wurden an andere Behörden verliehen, und 203 Waffen wurden unlawful in deren Besitz übertragen. Diese Handlungen stellen einen klaren Verstoß gegen die vorgesehenen Vorschriften dar, denn laut Anordnung dürfen zur Vernichtung vorgesehene Waffen nicht weiter verliehen oder übertragen werden, sondern lediglich in die Vergleichswaffensammlung aufgenommen werden.

Der Aufruf zur Reform

Angesichts dieser Situationen äußerte der Präsident des Rechnungshofs, Kay Barthel, Bedenken hinsichtlich der Überlastung der fünf hochqualifizierten Polizeibeamten, die die Vergleichswaffensammlung betreuen. Um Sicherheitsrisiken zu vermeiden, schlägt Barthel vor, zusätzliches Personal zu verschieben, um die Arbeitslast zu teilen. Er fordert ein Umdenken in der Verwaltung und eine konsequente Kontrolle der Bestände.

Parallel zu diesen Entwicklungen tritt heute ein neues Waffengesetz in Kraft. Dieses Gesetz, Teil eines umfassenden Sicherheitspakets, hat unter anderem das Ziel, das Waffenverbot auf Messer bei öffentlichen Veranstaltungen auszuweiten. Während einige Sicherheitsbehörden mehr Durchsuchungsbefugnisse erhalten, sind andere Betroffene, wie der Deutsche Jagdverband (DJV), skeptisch hinsichtlich der Wirksamkeit solcher Maßnahmen gegen extremistische Anschläge. Ob diese Anpassungen tatsächlich zur Verbesserung der Sicherheit beitragen können, bleibt abzuwarten.