Menschen in Notsituationen stehen häufig vor der Herausforderung, schnell Entscheidungen treffen zu müssen. In Deutschland sind Nothelfer gesetzlich gut abgesichert, was eine wichtige Grundlage für die Unversehrtheit der Helfenden darstellt. Gerhard Hillebrand, ein Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, erläutert, dass die Absicherung von Unfallhelfern unter § 2 Nr. 13 des Sozialgesetzbuches VII (SGB VII) geregelt ist. Dieses Gesetz stellt sicher, dass Personen, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten, automatisch unfallversichert sind.
Die zentrale Anlaufstelle für Ansprüche von Unfallhelfern ist die Berufsgenossenschaft. Sie ist dafür zuständig, die Ansprüche auf Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen und Sachschäden, wie zum Beispiel zerrissene Kleidung, zu prüfen. Nothelfer sollten die Berufsgenossenschaft anschreiben, den Vorfall ausführlich schildern und um Regulierung der Schäden bitten. Es wird empfohlen, sich an die Berufsgenossenschaft zu wenden, an die der eigene Arbeitgeber Beiträge zahlt. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen bieten einen soliden Schutz für alle, die in Nothilfesituationen aktiv werden.
Versicherungsschutz und Rechtslage
Der Versicherungsschutz für Nothelfer ist seit der Einführung der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahr 1884 von großer Bedeutung. Diese Versicherung wurde im Rahmen des Unfallversicherungsgesetzes eingerichtet und zusammen mit dem Krankenversicherungsgesetz von 1883 und dem Invalidenversicherungsgesetz von 1889 bildet sie einen der drei klassischen Zweige der Sozialversicherung. Im Jahr 1911 fand eine Reform statt, die zur Zusammenfassung in der Reichsversicherungsordnung (RVO) führte.
Die RVO wurde schließlich ab 1997 weitgehend durch das Sozialgesetzbuch abgelöst. Seitdem fasst das Sozialgesetzbuch das gesamte Sozialrecht zusammen und bietet eine klare Struktur für die soziale Sicherheit in Deutschland. Insbesondere das Siebte Buch, das SGB VII, welches 1996 in Kraft trat, bestätigt die bewährten Prinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung, während es gleichzeitig einen erweiterten Präventionsauftrag für die Berufsgenossenschaften beinhaltet, um arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abzuwenden.
Aktuelle Entwicklungen und rechtliche Rahmenbedingungen
Um den sich verändernden Rahmenbedingungen gerecht zu werden, wurde das Unfallversicherungs-Modernisierungsgesetz (UVMG) im Jahr 2008 erlassen. Dieses Gesetz betrifft die Organisation, Lastenverteilung und Abstimmung zwischen staatlichem Arbeitsschutz und gesetzlicher Unfallversicherung. Die Einführung des Arbeitsschutzgesetzes Mitte 1996, welches die EG-Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz in deutsches Recht überträgt, hat den Präventionsauftrag der Berufsgenossenschaften weiter erweitert. Ziel ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu fördern.
Die schnelle Regulierung der Schäden, die Nothelfern durch ihre Hilfeleistung entstehen können, ist von zentraler Bedeutung. Hillebrand betont, dass auch die Kosten für einen Anwalt durch bestehende Versicherungen gedeckt sind, was die rechtliche Absicherung für Nothelfer zusätzlich verstärkt. Informationen über die gesetzliche Unfallversicherung sind essenziell für alle, die bereit sind, in schwierigen Situationen zu helfen. Weitere Details finden sich auf den Seiten von MDR, Haufe und DGUV.