Am 7. März 2023 fand ein Ortstermin des Bauausschusses der Gemeinde Weimar in Kehna statt, bei dem die grundhafte Sanierung der Kreisstraße 56 im Fokus stand. Diese Maßnahme wird in Kooperation mit dem Landkreis, der Gemeinde Weimar und dem Zweckverband Mittelhessischer Wasserwerke umgesetzt. Anwohner sehen sich jedoch mit erheblichen finanziellen Belastungen konfrontiert, da die Straßenbeitragssatzung vorsieht, dass 75 Prozent der Kosten auf die Anlieger und lediglich 25 Prozent auf die Gemeinde entfallen. Dies bedeutet für die Betroffenen Kosten zwischen 30.000 und 58.000 Euro, was von vielen als untragbar angesehen wird. Die Bürgerinitiative „Kehna bleibt!“ wurde ins Leben gerufen, um gegen diese finanzielle Belastung zu protestieren. Rund 30 Anwohner nahmen an dem Termin teil, bei dem der Straßenplaner Thorsten Hitz den Entwurf der Sanierung erläuterte.
Die geplanten Maßnahmen stießen auf Kritik, insbesondere bezüglich der Geschwindigkeits-Schwellen an der Einmündung aus Lohra, die von den Anwohnern als unzureichend angesehen werden. Stattdessen fordern sie die Einrichtung eines Zebrastreifens, um die Sicherheit zu erhöhen. Hessen Mobil wies die Vorschläge der Bürger jedoch zurück. Ein weiterer Umstand, der den Anwohnern sauer aufstößt, ist die Abwesenheit eines Vertreters der Straßenbaubehörde des Landes während des Ortstermins, was von den Teilnehmern scharf kritisiert wurde.
Kritik an den Plänen und Sicherheitsbedenken
Bürgermeister Markus Herrmann informierte die Anwohner über die Diskussionen zu den Baukosten und Zuschüssen. Dabei stellte er klar, dass die Gemeinde Zuschüsse nicht an die Anlieger weitergeben dürfe. Zudem wird die geplante Planung der Bürgersteige kritisch gesehen. Der geplante Bürgersteig soll lediglich 1,50 Meter breit sein und nur auf einer Seite der Straße verlaufen. Anwohner äußern Besorgnis über Sicherheitsrisiken, die durch häufiges Überqueren der Straße entstehen.
Ein weiteres Problem betrifft die Bordsteine, die sechs Zentimeter hoch und abgerundet sein sollen. Anwohner empfinden dies als problematisch. Der Planer Hitz erklärte, dass diese Bordsteine aus Sicherheitsgründen bevorzugt werden, aber an Hauseingängen auf drei Zentimeter abgesenkt werden können. Zudem wurde die Möglichkeit diskutiert, die Fahrbahn an einem Ortseingang durch eine Verengung zu reduzieren, um die Geschwindigkeit zu drosseln.
Rechtlicher Rahmen für die Beitragsfinanzierung
Die Problematik der Straßenbeiträge ist nicht neu und sorgt für massiven Widerstand bei vielen Grundstückseigentümern. Wie anwalt.de beschreibt, variiert die finanzielle Belastung je nach Bundesland und Gemeinde. In Hessen dürfen Kommunen selbst entscheiden, ob sie Beiträge erheben und wann. Diese Regelung ermöglicht es Städten, ohne eine Pflicht zur Erhebung von Beiträgen zu agieren, was auch zur Ungleichverteilung der Kosten führt. Ein großer Teil der hessischen Kommunen, mehr als 400 von 426, verfügte 2018 über eine entsprechende Satzung.
Rechtliche Grundlagen für die Erhebung von Beiträgen sind im Kommunalabgabengesetz (KAG) des jeweiligen Bundeslandes festgeschrieben. In Hessen können Anliegerbeiträge dort erhoben werden, wo Maßnahmen über die laufende Instandhaltung hinausgehen und einen wirtschaftlichen Vorteil mit sich bringen. Diese Regelungen sind besonders relevant, da sie auch zukünftige rechtskräftige Entscheidungen betreffen können, wie sie jüngst vom Verwaltungsgerichtshof Kassel gefällt wurden.
Die nächsten Schritte in der Planung sind bereits terminiert: Laut dem Zeitplan findet die nächste Sitzung des Bauausschusses am 11. März 2023 statt, wo eine Empfehlung an die Gemeindevertretung ausgesprochen werden soll. Die Entscheidung der Gemeindevertretung wird voraussichtlich am 27. März 2023 getroffen.