Am 11. März tagte der Bauausschuss der Gemeinde Weimar, um über die Sanierung der Kreisstraße 56 in Kehna zu beraten. Im Verlauf dieser Sitzung äußerte Thorsten Bäcker, ein Mitglied der Bürgerinitiative „Kehna Bleibt!“, scharfe Kritik an den Plänen zur Erneuerung der Straße. Die nächste Entscheidung wird voraussichtlich am 27. März durch die Gemeindevertretung getroffen. Ein Beschluss, der ursprünglich für den 5. Dezember 2024 geplant war, konnte wegen fehlender Einigkeit nicht gefasst werden.
Die geplanten Maßnahmen haben bei den Anwohnern Besorgnis ausgelöst. Viele befürchten hohe Kosten zwischen 30.000 und 58.000 Euro, die durch die Straßenausbaubeitragssatzung auf sie zukommen würden. Diese sieht vor, dass 75% der Kosten den Anliegern auferlegt werden. Besonders besorgniserregend für die Anwohner ist der Fall von Änni Margarete Mann, 91 Jahre alt, die mit einer Belastung von 58.000 Euro rechnen muss. Die Bürgerinitiative fordert daher mehr Transparenz bei der Planung und Überprüfung der damit verbundenen Kosten.
Kritik an den Plänen
Bei der Sitzung äußerte Bürgermeister Markus Herrmann, dass die Bürger bereits über die voraussichtlichen Kosten informiert wurden. Öffentlich Veranstaltungen hätten stattgefunden, um Unklarheiten auszuräumen. Dennoch bleibt die Skepsis unter den Bürgern groß. Bauausschussmitglied Bernhard Ahrens von den Grünen wies darauf hin, dass die Gutachterergebnisse als alternatiellos angesehen werden. Kritiker befürchten zudem, dass die geplanten Fahrbahnschwellen die Kosten weiter in die Höhe treiben könnten.
Ein zentraler Punkt der Diskussion ist die geplante Fahrbahnbreite von 5,50 Metern. Diese Maßnahme wird begleitet von einem Gehweg von 1,50 Metern auf einer Seite. Kritiker befürchten, dass durch diese Anpassung der bestehende Gehweg von 90 cm auf nur noch 40 cm reduziert wird. Dies könnte insbesondere für Fußgänger, die auf Rollatoren oder Rollstühle angewiesen sind, zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen.
Winfried Laucht von der Freien Bürgerliste Weimar brachte ebenfalls zum Ausdruck, dass eine Verengung der Straße nicht den Bedürfnissen der Anwohner gerecht werde. Der Bauausschuss hat trotzdem einstimmig für die Grundsanierung der Ortsdurchfahrt gestimmt, was die Beitragspflicht für die Anwohner bedeutet. Dies deutet darauf hin, dass die Gemeinde ihre verkehrliche Infrastruktur modernisieren muss, um zukunftsfähig zu bleiben.
Rechtlicher Rahmen und Herausforderungen
Die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung von Straßenbeiträgen sind in den Kommunalabgabengesetzen (KAG) der Bundesländer verankert. In Hessen, wo sich Kehna befindet, steht es den Kommunen frei zu entscheiden, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben. Diese Regelung schafft Unsicherheiten und führt häufig zu Widerstand unter den Grundstückseigentümern, wie auch die Situation in Kehna zeigt. Der Unmut ist besonders ausgeprägt, da die finanzielle Belastung stark variieren kann, abhängig von den jeweiligen kommunalen Satzungen. Der Unmut wird zusätzlich durch die steigenden Baukosten verstärkt, die in einigen Fällen zu Beitragsforderungen von mehreren Hunderttausend Euro führen können.
Ein Kernpunkt ist, dass nur beitragspflichtige Maßnahmen, die über die laufende Instandhaltung hinausgehen und einen wirtschaftlichen Vorteil bringen, relevant sind. Über die tatsächlichen Vorteile der geplanten Maßnahmen wird jedoch heftig gestritten. Anwohner kritisieren, dass die Gemeinde oft Straßen verfallen lässt, um teuer Sanierungen durchzuführen, wo letztlich die Anlieger zahlen müssen. Dies geschieht in einem Kontext, in dem regelmäßig in Deutschland erheblicher Sanierungsbedarf für Straßen besteht.