In Deutschland sorgt ein Vorschlag zur Einführung einer Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger für hitzige Debatten im Bundestag. Der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert, dass alle erwerbsfähigen Bezieher von Bürgergeld, unterstützt durch einen Beschluss des Stadtrats von Schwerin, der ersten Stadt, die eine solche Regelung einführt, künftig gemeinnützige Arbeit leisten müssen. Andernfalls drohen Geldstrafen. Linnemann betont, dass eine „Gegenleistung“ für den Bezug von Sozialleistungen notwendig sei, während SPD-Politiker Martin Rosemann den Vorschlag als „Griff in die Mottenkiste“ bezeichnet und dessen Wirksamkeit zur Lösung der Probleme auf dem Arbeitsmarkt infrage stellt. Die CDU hat zudem eine enge Verbindung zu der von der AfD geforderten Arbeitspflicht für Asylbewerber hergestellt und den Anspruch auf aktives Handeln sowohl von Migranten als auch von grundlegendem Bürgergeld-Empfängern gefordert.
Aktuell beziehen rund fünf Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld. Darunter haben etwa 63,5 Prozent einen Migrationshintergrund, was bedeutet, dass die Person oder ihre Eltern keine deutsche Staatsbürgerschaft hatten oder zeitweise im Ausland lebten. Der Ukraine-Krieg hat zudem zu einem Anstieg der Zahl der Bürgergeldbezieher unter Ausländern geführt, da Ukrainer seit 2022 Bürgergeld beantragen können. Bislang gibt es etwa 1,7 Millionen Menschen, die tatsächlich arbeitslos sind, während viele andere Bürgergeldbezieher in verschiedenen Maßnahmen sind, Angehörige pflegen oder ihr Einkommen aufstocken.
Entwicklung der Sozialleistungen
Am 1. Januar 2025 tritt eine neue Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Kraft. Diese sieht vor, dass die Regelsätze für Bürgergeldempfänger nicht angehoben werden. Gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsmethode, die die Inflationsrate berücksichtigt, liegt der Regelsatz für Alleinstehende bei 563 Euro im Monat und für Paare bei 506 Euro pro Partner. Kosten für Unterkunft, wie Miete und Heizkosten, werden zusätzlich übernommen. Die Regierungen haben betont, dass das Bürgergeld kein bedingungsloses Grundeinkommen ist, und die Mitwirkungspflichten der Empfänger sollen verschärft werden. Bei Verstößen drohen Bürgergeldbeziehern harte Sanktionen, einschließlich strafrechtlicher Verfolgung und einer Kürzung ihrer Leistungen um 30 Prozent.
Die Diskussion über das Bürgergeld ist eng verbunden mit der Frage der Integration von Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt. Schätzungen zufolge haben rund 2,5 Millionen der 4 Millionen erwerbsfähigen Leistungsempfänger einen Migrationshintergrund. Viele dieser Personen haben jedoch Schwierigkeiten, eine Anstellung zu finden, oft bedingt durch mangelnde Sprachkenntnisse und Qualifikationen. Gitta Connemann von der CDU unterstützt die Vorschläge zur Arbeitspflicht als gerecht und notwendig für den Erhalt der Akzeptanz des Sozialstaates. Gleichzeitig zeigt sich FDP-Sprecher Jens Teutrine offen für die Einführung einer Arbeitspflicht.
Kritik und verschiedene Standpunkte
Die Politik rund um das Bürgergeld bleibt komplex und umstritten. Linke-Politiker Sören Pellmann lehnt die Arbeitspflicht ab und sieht sie als grundgesetzwidrig an. Gleichzeitig wird die CDU von AfD-Sprecher René Springer für ihre Glaubwürdigkeit kritisiert, während die Grüne Fraktion und die BSW-Gruppe bisher keine Stellungnahme abgegeben haben. Zusammenfassend zeigt sich, dass die Debatte über das Bürgergeld und die damit verbundenen Reformen im zukünftigen politischen Diskurs eine wichtige Rolle spielen wird. Eine Abschaffung des Bürgergeldes oder dessen vollständige Reform könnte im Falle eines Wahlsieges der CDU auf der Agenda stehen. Damit bleiben die Herausforderungen für die rund fünf Millionen Bürgergeldbezieher in Deutschland bestehen, deren Existenzminimum durch das Bürgergeld gesichert werden soll.