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Mittwoch, 12. Februar 2025

Einbruch in Weimar: Bäckerei über Nacht Opfer von Dieben!

In Weimar kam es in der Nacht zu einem Einbruch in eine Bäckerei, bei dem 400 Euro entwendet wurden. Die Polizei ermittelt.

Kulturhighlights am Wochenende: Von Oper bis Kabarett!

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Verkehrskontrolle: 29-Jähriger fährt mit entstempelten Kennzeichen!

Am 12. Februar 2025, um 09:30 Uhr, wurde im Saale-Holzland-Kreis, genauer gesagt in Eisenberg, ein 29-jähriger Mann mit seinem Mazda von der Polizei einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dieser Kontrolle stellte sich heraus, dass die verwendeten Kennzeichentafeln des Fahrzeugs entstempelt waren. Dies bedeutete, dass das Auto nicht zugelassen war und somit keinen Versicherungsschutz hatte. Infolgedessen fertigte die Polizei entsprechende Anzeigen gegen den Fahrer und untersagte die Weiterfahrt des Fahrzeugs, wie meinestadt.de berichtet.

Die Entstempelung der Kennzeichen ist ein gravierender rechtlicher Schritt. Sie wird durch die zuständige Behörde durchgeführt und bedeutet, dass ein Fahrzeug bis zur Wiederzulassung nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden darf. Es ist wichtig zu wissen, dass entstempelte Kennzeichen an den Halter oder dessen Bevollmächtigten zurückgegeben werden, und dass der Halter des Fahrzeugs bis zu 12 Monate gegen Gebühr eine Reservierung der Kennzeichen vornehmen kann. Sollte dieser Zeitraum verstreichen, ist eine sofortige Neuvergabe der Kennzeichen nötig, ergänzend dazu klärt isteshaltbar.de über die Folgen und Regelungen auf.

Rechtliche Konsequenzen der Entstempelung

Ein entstempeltes Fahrzeug darf nicht mehr bewegt werden, und die Polizei kann sofortige Maßnahmen ergreifen, wenn ein solches Fahrzeug im Straßenverkehr angetroffen wird. Laut den Informationen von isteshaltbar.de kann das Fahren ohne gültige Zulassung mit einem Bußgeld von bis zu 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Zudem ist zu beachten, dass eine erneute Zulassung unter verschiedenen Bedingungen erfolgen muss.

Für eine Wiederanmeldung sind wichtige Dokumente erforderlich, darunter ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), sowie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II. Besonders hervorzuheben ist, dass ohne gültigen TÜV eine Wiederzulassung in der Regel nicht möglich ist, mit Ausnahme von Neuwagen innerhalb der ersten drei Jahre. Die Kosten für eine Zwangsabmeldung können bis zu 300 Euro betragen, während eine reguläre Abmeldung meist zwischen 5 und 20 Euro liegt, wie isteshaltbar.de erläutert.

Online-Zulassung und Anmeldung

Die Verfahren zur Fahrzeugabmeldung und -zulassung sind mittlerweile auch digital möglich, was eine Vereinfachung für Fahrzeughalter darstellt. Ein Online-Antrag für die Abmeldung erfordert keinen Identifikationsnachweis, und die gesamte Antragstellung kann bequem über die Webseite der Zulassungsbehörde erfolgen. Hierbei sind verschiedene Schritte zu beachten, die von der Bestätigung der Kfz-Versicherung bis hin zur Eingabe der Zahlungsdaten reichen, wie kba.de feststellt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entstempelung von Fahrzeugen gravierende rechtliche Konsequenzen mit sich bringt und die Wiederzulassung mit spezifischen Anforderungen verbunden ist. Die Möglichkeit der digitalen Anmeldung und Abmeldung stellt jedoch eine Erleichterung im Umgang mit diesen Prozessen dar.

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