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Freitag, 21. Februar 2025

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Thüringen schafft Abschiebehaftplätze: Ein Neubeginn in der Migrationspolitik!

Die Thüringer Landesregierung plant, eigene Abschiebehaftplätze in der Justizvollzugsanstalt Arnstadt einzurichten. Dies geht aus einer Kabinettsvorlage hervor, die zuerst von der Thüringer Allgemeine veröffentlicht wurde. Die bisherige Jugendarrestanstalt soll künftig für die Abschiebehaft genutzt werden. Der Vollzug des Jugendarrestes soll in einem anderen, bisher leerstehenden Gebäude auf dem Gelände erfolgen. Das Kabinett muss diesem Vorhaben jedoch noch zustimmen.

Die Planung sieht vor, Plätze für 37 Gefangene in der Abschiebehaft zu schaffen. Thüringen hat seit 2014 keine eigene Abschiebehaftanstalt mehr, sondern nutzt seit 2019 Plätze in Rheinland-Pfalz, wobei einer dieser Plätze dauerhaft für Thüringen reserviert ist.

Aktuelle Situation in der Abschiebehaft

Im Jahr 2024 wurden in Thüringen 29 Abschiebungsgefangene registriert und es gab insgesamt 579 Abschiebehafttage. Dies entspricht durchschnittlich 20 Hafttagen pro Person. Die Justizvollzugsanstalt Arnstadt wurde 2014 als Jugendstrafanstalt eröffnet und ist seit 2024 das Thüringer Gefängnis für Jugendstrafen und Untersuchungshaft von jungen männlichen Gefangenen. Aktuell stehen 250 Einzelhaftplätze im geschlossenen und 20 Haftplätze im offenen Vollzug zur Verfügung.

Der Umbau und der Umzug des Jugendarrestgebäudes sollen grob mit zwei Millionen Euro Kosten veranschlagt werden. In diesem laufenden Jahr sollen zunächst zehn Abschiebehaftplätze geschaffen werden, während die Landesregierung für die kommenden Jahre mit jährlichen Kosten von rund 3,4 Millionen Euro für Personal- und Sachkosten rechnet.

Dringlichkeit und Migrationspolitik

Thüringens Migrationsministerin Beate Meißner hat die Dringlichkeit der Schaffung von Abschiebehaftplätzen betont. Dies erfolgt im Rahmen des 100-Tage-Programms der Landesregierung. Ein Richtungswechsel in der Migrationspolitik wird als notwendig erachtet, wobei das Ziel darin besteht, Verfahren, einschließlich Abschiebungen, zu beschleunigen. Ein bevorzugtes Mittel zur Regelung des Aufenthalts ist die freiwillige Ausreise. Bei Nichterfüllung der Ausreiseaufforderung wird eine konsequente Abschiebung angestrebt.

Die Abschiebehaft wird dabei als letzte Option angesehen und soll nur richterlich angeordnet werden, wenn Abschiebungen ohne Haft erheblich erschwert oder verhindert werden. Momentan steht in Ingelheim, Rheinland-Pfalz, ein Abschiebungshaftplatz zur Verfügung, jedoch entspricht dieser nicht dem tatsächlichen Bedarf in Thüringen. Rückmeldungen aus den Kommunen bestätigen die Notwendigkeit eigener Abschiebehaftplätze in Thüringen.

Darüber hinaus soll die Schaffung von Abschiebehaftplätzen die Arbeit der zuständigen Ausländerbehörden erleichtern. Es ist wichtig zu betonen, dass die Abschiebehaft nicht als Strafhaft betrachtet wird und daher anders organisiert werden soll als der reguläre Justizvollzug, wie das Tagesschau berichtet, das die komplexe Problematik der Abschiebungen in Deutschland beleuchtet.

In Deutschland leben mehr als 220.000 „vollziehbar ausreisepflichtige Personen“, von denen nur wenige tatsächlich abgeschoben werden. Die Durchführung von Abschiebungen erfordert umfangreiche Ressourcen von den Ausländerbehörden sowie der Landes- und Bundespolizei. Trotz aller Bemühungen zeigt sich, dass Abgeschobene häufig schnell in Deutschland zurückkehren, was auf die Schwierigkeiten im Abschiebesystem hinweist. Zudem wurden im Jahr 2024 zahlreiche Herausforderungen bei den Abschiebungen, besonders hinsichtlich fehlender Pässe und der Weigerung der Herkunftsländer, Rückführungen zu akzeptieren, identifiziert.

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