In Deutschland müssen Frauen täglich um ihr Leben fürchten, insbesondere durch (Ex-)Partner. Laut einem aktuellen Bericht von n-tv starben im Jahr 2023 insgesamt 360 Frauen und Mädchen durch versuchte oder vollendete Femizide, während 938 Opfer solcher Gewalttaten wurden. Dabei wird offensichtlich, dass die Taten oft nicht als Femizide benannt werden; viele Berichterstattungen sprechen beispielsweise von „Brandanschlägen“, wodurch die spezifische Gewalt gegen Frauen keine angemessene Beachtung findet. n-tv berichtet.
Ein besonders erschütternder Fall ereignete sich jüngst in Gera, wo eine Frau einen versuchten Mord durch ihren Ehemann überlebte, jedoch mit schwerwiegenden Brandnarben zurückbleiben musste. Femizide sind häufig durch hierarchische Geschlechterverhältnisse motiviert und können sowohl in (Ex-)Partnerschaften als auch außerhalb stattfinden. Das Bundeskriminalamt (BKA) bemängelt zudem, dass es an einer bundeseinheitlichen Definition des Begriffs „Femizid“ fehlt. Dies erschwert die korrekte statistische Erfassung und das Verständnis der Tatmotive, die in der aktuellen Statistik nicht erfasst werden. Die Bundeszentrale für politische Bildung ergänzt.
Femizide als eigenes Delikt
In Italien wurde am 8. März ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der Femizide als eigenständige Straftat definiert. Ein Täter, der eine Frau aus Diskriminierung oder Hass tötet, kann mit lebenslanger Haft bestraft werden. In Deutschland hingegen gibt es bereits lebenslange Haftstrafen für Mord, jedoch werden oft mildere Strafen für Männer verhängt. Ein Beispiel zeigt dies deutlich: Ein Unternehmer in Italien erhielt lediglich 19 Jahre Haft für das Töten seiner schwangeren Geliebten. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie wichtig eine rechtliche Verankerung des Begriffs „Femizid“ in Deutschland ist, um die Taten präzise zu benennen und künftige Gewalttaten zu verhindern. n-tv hebt hervor.
Im Jahr 2023 wurden laut BKA 155 Frauen in Deutschland durch ihren (Ex-)Partner getötet. Gewalt gegen Frauen zeigt sich in verschiedenen Formen: psychischer, körperlicher, sexualisierter und wirtschaftlicher Natur. Notwendig sei ein kollektives Bewusstsein und eine Differenzierung durch den Begriff „Femizid“, um Frauen besser zu schützen. Auch die Innenministerin Nancy Faeser fordert ein stärkeres Schutz- und Hilfesystem sowie eine effektive Strafverfolgung. Indem der gesetzliche Rahmen und die öffentlichen Diskussionen über Gewalt gegen Frauen verbessert werden, könnte die Gesellschaft auf ein anderes Niveau im Umgang mit diesem problematischen Thema gebracht werden.
Versäumnisse im Schutzsystem
Aktuell gibt es einen eklatanten Mangel an Schutzplätzen: 14.000 Plätze in Frauenhäusern fehlen. Morddrohungen und Stalking werden häufig nicht ernst genommen. Das neu beschlossene Gewalthilfegesetz, das 2,6 Milliarden Euro für Frauenhäuser und Beratungsstellen bereitstellt, gewährt jedoch erst ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz für Gewaltbetroffene. Dies legt den Finger in die Wunde, dass hier noch grundlegende Veränderungen notwendig sind, um Frauen vor Femiziden zu schützen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass Femizide und Gewalt gegen Frauen in Deutschland ein strukturelles und gesamtgesellschaftliches Problem darstellen. Der rechtliche Rahmen, der Begriff „Femizid“ und die Verantwortung der Gesellschaft müssen angepackt werden, um sichere Lebensbedingungen für Frauen zu schaffen. Es bedarf eines klaren gesellschaftlichen Willens, diese thematische Ignoranz zu beenden und Frauen den Schutz zu bieten, den sie dringend benötigen. Die Bundeszentrale für politische Bildung schließt mit diesen Gedanken.