Am 31. Januar 2025 wurden am Domplatz in Erfurt neue Schilder aufgestellt, die diesen Bereich offiziell zur Fußgängerzone erklären. Laut Thüringen24 dürfen nur Radfahrende im Domplatz fahren. Eine spezielle Ausnahmegenehmigung des Tiefbau- und Verkehrsamtes ist erforderlich, damit Markthändler mit Fahrzeugen dort fahren dürfen. Die Einführung dieser Regelung hat jedoch für erhebliche Verwirrung gesorgt, da viele Händler nicht ausreichend über die neuen Vorschriften informiert wurden.
Erfurter Stadträtin Karola Stange (Linke) kritisierte die unzureichende Informationsweitergabe und bezeichnete dies als Missverständnis. Sie erklärte, dass Händler, die ohne Genehmigung auf den Domplatz fahren, ein Knöllchen vom Ordnungsamt riskieren. Dies hat sie veranlasst, das Thema im Ordnungsausschuss zu besprechen. Die Stadtverwaltung selbst räumt ein, dass die Informationen nicht effektiv an die Händler verteilt wurden.
Vorgeschichte der Regelungen
Die aktuelle Regelung ist nicht ohne Vorgeschichte. Bereits im Oktober 2024 fanden interne Gespräche zwischen dem Verkehrsamt und der Kulturdirektion statt, die die Grundlage für die jetzige Entscheidung legten. Einblicke in frühere Verkehrsplanungen zeigen, dass im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans der Innenstadt vom Stadtrat am 18. Juli 2012 wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in Fußgängerzonen initiiert wurden. Ein zentraler Punkt war die einheitliche Regelung der Liefer- und Ladezeiten in diesen Zonen, die seit dem 1. Januar 2014 gelten.
Nach Informationen von erfurt.de, sind die Lieferzeiten in der Innenstadt von Montag bis Freitag zwischen 6 und 11 Uhr sowie 18 und 20 Uhr und samstags von 6 bis 11 Uhr festgelegt. Das Befahren der Fußgängerzonen ist während dieser Zeiten nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Außerhalb dieser Zeiten sind nur begründete Ausnahmetatbestände erlaubt.
Die Bedeutung von Fußgängerzonen
Fußgängerzonen sind von entscheidender Bedeutung für die Innenstadtentwicklung. Professorin Regine Gerike von der TU Dresden hebt hervor, dass in innerstädtischen Bereichen verschiedene Nutzungsansprüche miteinander konkurrieren, umfassen Verkehr, Einkaufen, Erholung und soziale Interaktion. Fußgängerzonen bieten dabei Mehrwert, indem sie die Attraktivität der Stadt durch ein vielfältiges Angebot an Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen steigern.
Die Schaffung und Gestaltung dieser Zonen erfordert eine sorgfältige Planung, die auf den bereits bekannten Verkehrszahlen basiert. Studien zur Fußgängernutzung zeigen einen kontinuierlichen Anstieg des Fußverkehrs, insbesondere zu Stoßzeiten. Die Entwicklung von Fußgängerzonen in Deutschland verstärkt den Trend zur Reurbanisierung und der Schaffung einer Stadt mit kurzen Wegen.
Die aktuellen Geschehnisse rund um den Domplatz verdeutlichen jedoch, dass solche Regelungen durch optimale Informationsweitergabe und Kommunikation zwischen den Stadtverwaltungen und den Betroffenen unterstützt werden müssen, um die gewünschten Effekte zu erzielen.