In der Oberlausitz ist ein bemerkenswerter Trend zu beobachten: Immer mehr Menschen erwerben einen Kleinen Waffenschein. Dies geschieht insbesondere in den Landkreisen Bautzen und Görlitz, wo die Zahlen ebenfalls ansteigen. Prognosen zufolge wird zum Jahresende 2024 ein Höchststand von 24.205 Kleinen Waffenscheinen im Freistaat Sachsen erreicht werden. Diese Entwicklung zeigt eine klare Tendenz, die sowohl lokale als auch bundesweite Dimensionen hat.
Der Kleine Waffenschein, der am 1. April 2003 mit dem neuen Waffengesetz (WaffG) eingeführt wurde, berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) in der Öffentlichkeit. Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein und nachweisen, dass sie zuverlässig sind und über die nötige Eignung verfügen. Der Gebrauch dieser Waffen ist lediglich in Notwehr- und Nothilfesituationen erlaubt. Interessanterweise dürfen sie nur privat aufbewahrt werden, ohne einen Waffenschein. Missbräuchliche Verwendung kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.
Wachstum der Kleinen Waffenscheine in der Oberlausitz
Im Landkreis Bautzen gab es 2022 insgesamt 2042 Kleinen Waffenscheine; 2024 wird ein Anstieg auf 2217 Scheine erwartet, was einem Zuwachs von rund 9 % entspricht. Im Landkreis Görlitz ist ein ähnliches Muster zu beobachten: Die Anzahl stieg von 1641 im Jahr 2020 auf 1770 im Jahr 2022, was einer Steigerung von etwa 8 % entspricht. In den letzten fünf Jahren verzeichnete Bautzen einen Anstieg von 26 % und Görlitz sogar von 27 % bei den Kleinen Waffenscheinen.
Trotz dieser bemerkenswerten Zunahme flacht die Nachfrage nach neuen Anträgen jedoch ab. Die Gründe für den Anstieg könnten in einem wachsenden Bedürfnis nach Selbstschutz, im Interesse an Waffen im Freizeitbereich sowie in einer erhöhten Sensibilisierung durch Medienberichterstattung liegen. Der Görlitzer Landrat Stephan Meyer hebt die Rolle von Sicherheitsbehörden und präventiven Maßnahmen hervor, während sein Amtskollege aus Bautzen, Udo Witschas, zu diesem Thema keine Stellungnahme abgibt.
Regelungen und rechtliche Rahmenbedingungen
Der Kleine Waffenschein ist ausschließlich in Deutschland gültig und erlaubt es den Besitzern, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen im Freien zu führen. In bestimmten Fällen, wie öffentlichen Veranstaltungen, ist dies jedoch nicht erlaubt. Besitzer müssen bei Kontrollen sowohl den Waffenschein als auch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen. Die Beantragung erfolgt bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde, wobei eine Überprüfung durch das Bundeszentralregister stattfindet.
Die Kosten für den Kleinen Waffenschein variieren und liegen im Durchschnitt zwischen 50 und 100 Euro. Unter bestimmten Umständen, wie bei Vorstrafen, kann eine Beantragung zwar möglich sein, eine Genehmigung jedoch nicht garantiert werden. Ein Führen einer Waffe ohne diesen Waffenschein wird als Straftat behandelt, die mit Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die in der Oberlausitz wachsende Zahl von Kleinen Waffenscheinen eine bedeutende Entwicklung darstellt, die Fragen zu Sicherheit, Freiheit und Verantwortung aufwirft. Während die Zahlen weiter steigen, bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in der Zukunft gestalten werden.