Am 4. Februar 2025 stehen die Gehaltsverhandlungen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Magdeburg im Fokus. Eine zweite Verhandlungsrunde ist bereits für den 17. und 18. Februar eingeplant. Die Arbeitgeber zeigen sich bereit für Verhandlungen, während gleichzeitig die Diskussion über Gehaltserhöhungen für die CEOs der DAX-Konzerne im Jahr 2023 an Intensität gewinnt. Diese erhielten im Durchschnitt eine Gehaltserhöhung von 9%, was etwa 5,7 Millionen Euro pro Jahr entspricht. In diesem Zusammenhang fordert die Gewerkschaft ver.di Gehaltserhöhungen für die Beschäftigten, die maßgeblich für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens sorgen.
Besonders kritische Stimmen heben den Aspekt der Steuerhinterziehung hervor, die in Deutschland jährlich mit einem Verlust von bis zu 100 Milliarden Euro verbunden ist. In dieser Situation wird der Vorschlag laut, höhere Steuern auf große Einkommen zu erheben, um den finanziellen Spielraum für die dringend benötigten Gehaltserhöhungen zu erweitern. Ein weiterer Kernpunkt in den Verhandlungen ist die Erhöhung des Mindestlohns und des Bürgergeldes, um den wirtschaftlichen Bedingungen in Deutschland Rechnung zu tragen.
Streikrecht und Warnstreiks im Deutschen Tarifrecht
In Deutschland sind Warnstreiks und Tarifverhandlungen alltägliche Phänomene. Dabei gibt es kein genau formuliertes Streikrecht; dieses ergibt sich aus Artikel 9 des Grundgesetzes. Die rechtmäßigen Streiks müssen von Arbeitnehmervereinigungen ausgerufen werden, während wilde Streiks rechtswidrig sind. Gewerkschaften setzen Warnstreiks ein, um Druck auf Arbeitgeber auszuüben und tarifliche Forderungen durchzusetzen. Alle Arbeitnehmer, auch Auszubildende und befristet Beschäftigte, dürfen daran teilnehmen, sodass die Interessen einer breiten Basis vertreten werden.
Für einen rechtmäßigen Streik müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein: Der Streik muss von einer verantwortlichen Gewerkschaft ausgerufen werden, das Ziel ein rechtmäßiger Tarifvertrag sein, und der Streik darf nur als letztes Mittel nach gescheiterten Verhandlungen genutzt werden. Zudem muss die Friedenspflicht erloschen sein, und der Streik muss verhältnismäßig ablaufen, beispielsweise durch Notdienste. Während Warnstreiks ruht das Arbeitsverhältnis, was bedeutet, dass Arbeitgeber kein Gehalt zahlen müssen. Streikmitglieder bekommen hingegen ein Streikgeld, während nicht gewerkschaftlich organisierte Streikende in der Regel finanziell leer ausgehen.
Streikgeld und finanzielle Unterstützung durch Gewerkschaften
Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern während eines Streiks finanzielle Unterstützung, die nur für Mitglieder verfügbar ist. Die Höhe des Streikgeldes variiert je nach Gewerkschaft und Mitgliedschaftsdauer. Bei ver.di beispielsweise beträgt das Streikgeld 2,5-mal den Monatsbeitrag pro Streiktag. Bei IG Metall ist es 12- bis 14-mal der Monatsbeitrag pro Streikwoche. Zudem sind die Zahlungen steuerfrei und müssen in der Steuererklärung nicht angegeben werden. Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Streik sind zwar nicht absetzbar, aber die Mitgliedsbeiträge der Gewerkschaft können geltend gemacht werden.
Zusätzlich zur Situation im öffentlichen Dienst finden auch Tarifverhandlungen innerhalb der Deutschen Bahn statt. Hier hat die Gewerkschaft EVG ihre Forderungen nach einer Lohnerhöhung von 7,6 Prozent und weiteren Leistungen formuliert. Die Verhandlungen beginnen ebenfalls heute, was im Kontext der wirtschaftlichen Unsicherheiten und politischen Diskussionen über die Zukunft der Deutschen Bahn von hoher Relevanz ist. Bei der heutigen großen Demonstration in Berlin unter dem Motto “Zukunft Bahn” wird die EVG ihre Verhandlungsziele deutlich machen.