Heute ist der 11.02.2026, und die Reisenden in Deutschland müssen sich auf einen Streik bei Lufthansa vorbereiten. Am Donnerstag, dem 12. Februar, wird von kurz nach Mitternacht für 24 Stunden gestreikt. Betroffen sind sowohl Piloten als auch Flugbegleiter, die von der Vereinigung Cockpit und der Kabinengewerkschaft UFO zum Arbeitskampf aufgerufen wurden. Alle Starts ab Deutschland sind betroffen, und die genaue Anzahl der betroffenen Maschinen bleibt unklar. In den großen Flughäfen wie Frankfurt, München, Köln, Hamburg, Bremen, Stuttgart, Düsseldorf, Berlin und Hannover kann es daher zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen. Positives gibt es jedoch für Reisende mit Eurowings-, Swiss-, Austrian-, Ita-, Brussels Airlines- und Discover-Flügen: Diese sind nicht betroffen.
Für Passagiere, die von Annullierungen oder Verspätungen betroffen sind, gibt es einige wichtige Regelungen. Reisende haben Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung, falls ihre Flüge ausfallen oder sich erheblich verspäten. Es ist wichtig zu beachten, dass Lufthansa in solchen Fällen keine Entschädigung zahlen muss, wenn sie sich auf außergewöhnliche Umstände berufen kann. Ein Streik des eigenen Personals könnte jedoch Entschädigungsansprüche begründen. Betroffene Passagiere werden in der Regel per E-Mail oder über die Lufthansa-App informiert. Es empfiehlt sich, alternative Reisemöglichkeiten wie Mietwagen, Fernbus, Auto oder Bahn in Betracht zu ziehen. Lufthansa bietet bei Annullierungen kostenlose Umbuchungen an und könnte auch innerdeutsche Tickets in Bahnfahrkarten umwandeln (ADAC).
Rechte der Passagiere
In der aktuellen Situation ist es für Passagiere wichtig zu wissen, welche Rechte sie haben. Bei Streik und den damit verbundenen Flugausfällen können die Fluggäste Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro verlangen, wenn ihre Flüge mehr als zwei Stunden verspätet sind. Dies gilt auch für Flüge, die mindestens eine Stunde früher abheben. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden nach der planmäßigen Ankunft besteht ebenfalls ein Anspruch auf Entschädigung. Es ist erwähnenswert, dass der Streik des eigenen Personals nicht als außergewöhnlicher Umstand zählt, was die Rechtslage zugunsten der Passagiere stärkt (op-online).
Eine weitere wichtige Regelung betrifft die Ersatzbeförderung. Passagiere haben Anspruch auf schnellstmögliche Ersatzbeförderung bei Flugausfällen oder Verspätungen über fünf Stunden. Umbuchungen müssen auch auf Flüge anderer Airlines erfolgen. Zudem können Fluggäste selbst einen Flug buchen und die Kosten erstattet bekommen, sofern Lufthansa nicht tätig wird. Vor der Buchung eines Ersatzflugs sollte Lufthansa jedoch die Möglichkeit zur Organisation erhalten. Bei Flugabsagen oder Verspätungen von mehr als drei Stunden kann der Ticketpreis zurückverlangt werden.
Unterstützung am Flughafen
Die Airline ist verpflichtet, Unterstützung in Form von Essen und Getränken am Flughafen anzubieten, sowie zwei kostenlose Telefonate. Dabei variiert die Unterstützung je nach Flugdistanz: Kurzstreckenflüge (bis 1.500 km) haben ab zwei Stunden Verspätung Anspruch auf Hilfe, während Mittelstreckenflüge (1.500 bis 3.500 km) erst ab drei Stunden und Langstreckenflüge (über 3.500 km) ab vier Stunden Anspruch auf Unterstützung haben. Bei längeren Wartezeiten muss die Airline auch die Kosten für Hotelübernachtungen übernehmen. Reisende sollten Belege für selbst organisierte Verpflegung oder Unterkunft aufbewahren. Bei Pauschalreisen sollte zudem der Reiseveranstalter kontaktiert werden, während Entschädigungsansprüche jedoch weiterhin gegenüber der Airline bestehen bleiben (op-online).
Weitere Informationen und Unterstützung
Für Passagiere, die sich über ihre Rechte bei Flugproblemen informieren möchten, stehen zahlreiche Ressourcen zur Verfügung. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMV) bietet Informationen zu Schlichtungen im Luftverkehr und Fluggastrechten an. Es gibt auch einen Onlinedienst für digitale Klagen im Bereich der Fluggastrechte, den Sie unter www.service.justiz.de/fluggastrechte finden können. Hier können Bürger einen Vorab-Check für Entschädigungsansprüche durchführen und digitale Klagen über „Mein Justizpostfach“ einreichen. Für weitergehende Informationen stehen zudem Kontaktadressen der Durchsetzungs- und Beschwerdestellen zur Verfügung, sowohl für Luftfahrt- als auch für Eisenbahn- und Busverkehr (BMV).