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Sonntag, 24. November 2024

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Selbstbestimmungsgesetz: Kaum Anträge in Hersfeld-Rotenburg!

Im November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Deutschland in Kraft, das es Transpersonen sowie inter- und nicht-binären Menschen ermöglicht, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen unkompliziert beim Standesamt zu ändern. Doch wie die Hersfelder Zeitung berichtet, bleibt die Resonanz im Landkreis Hersfeld-Rotenburg bisher enttäuschend gering.

Die Möglichkeit zur Änderung wurde seit dem 1. August 2024 angeboten, doch die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Im Standesamt Bad Hersfeld wurden lediglich vier Anträge gestellt, wobei zwei Personen ihren Eintrag von weiblich nach männlich und zwei von männlich nach weiblich ändern möchten. Am Stichtag, dem 1. November, blieb das Standesamt in der Kreisstadt gänzlich leer. Auch in anderen Städten wie Schenklengsfeld und Rotenburg sind die Anträge spärlich. In Schenklengsfeld gab es nur eine Anmeldung zur Änderung, und in Rotenburg sind bis Mitte November lediglich zwei Anträge eingegangen.

Geringe Nachfrage trotz gesetzlicher Neuerungen

Die geringe Nachfrage wirft Fragen auf. Matthias Heyer, Leiter des Bad Hersfelder Standesamtes, erklärt das Verfahren: Nach einer dreimonatigen Frist können die Änderungswünsche im Geburtenregister eingetragen werden. Doch selbst diese Frist scheint viele nicht zu motivieren. In Bebra wurde bislang nur ein Antrag auf Änderung des Geschlechtseintrages registriert, und in anderen Gemeinden wie Niederaula und Neuenstein gab es überhaupt keine Änderungswünsche. Die Skepsis gegenüber dem Gesetz ist spürbar, wie ein Kommentar aus einem der befragten Standesämter zeigt: „Bei uns sind die Männer noch Männer, die Frauen noch Frauen.“

Die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes sollte eigentlich ein Schritt in die richtige Richtung sein, um die geschlechtliche Selbstbestimmung zu fördern. Doch die Realität zeigt, dass viele Menschen offenbar noch zögern, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Hersfelder Zeitung berichtet, dass die Meinungen in den Kommunen geteilt sind, was die Akzeptanz des Gesetzes betrifft.

Ein Gesetz mit gemischten Gefühlen

Das Selbstbestimmungsgesetz ist nicht unumstritten. Während es für viele eine lang ersehnte Erleichterung darstellt, gibt es auch kritische Stimmen, die die Notwendigkeit solcher Änderungen in Frage stellen. Die geringe Anzahl an Anträgen könnte darauf hindeuten, dass das Bewusstsein für die neuen Möglichkeiten noch nicht ausreichend verbreitet ist. Die Zeit wird zeigen, ob sich die Situation in den kommenden Monaten ändern wird und ob mehr Menschen den Mut finden, ihre Identität offiziell anzuerkennen.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Resonanz auf das Selbstbestimmungsgesetz entwickeln wird. Die Hoffnung ist, dass die gesetzlichen Änderungen langfristig zu mehr Akzeptanz und Unterstützung für Transpersonen und nicht-binäre Menschen führen werden, auch wenn der Anfang alles andere als vielversprechend aussieht.

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